Mit wachsender Besorgnis betrachten wir die Entwicklung unserer Stadtnatur nachdem durch die sächsische Landesregierung im September 2010 das umstrittene "Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts" (auch Baum-ab-Gesetz) verabschiedet wurde. Ein Freibrief für die Freunde der Kettensäge, ein Zugeständnis der CDU/FDP-Regierungskoalition an Grundstückseigner und Baulobby.
Der BUND und die meisten Umweltverbände in Sachsen sowie tausende Bürger und zahlreiche Städte und Gemeinden wehrten sich damals vehement, doch leider erfolglos, gegen das Gesetz.
Ein Rückschlag für den Naturschutz in Sachsen
Seitdem ist es Grundstückseignern per Gesetz erlaubt, auf mit Gebäuden bebauten Flächen Pappeln, Birken, Baumweiden, Nadelgehölze und Obstbäume - unabhängig von Größe und Alter, sowie alle anderen Bäume mit einem Stammumfang bis zu 100 cm, ohne Genehmigung in beliebiger Anzahl zu beseitigen. Die Kommunen haben dabei keine rechtliche Handhabe mehr, im Sinne von Baumschutzsatzungen steuernd einzugreifen und Schutzmaßnahmen bzw. Ersatzpflanzungen als Kompensation von Fällungen anzuordnen. Dies hat katastrophale Folgen für die kommunalen Baumbestände. Ein beispielloser Rückschlag für den Naturschutz in ganz Sachsen.