BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


Baumloses Sachsen? Nein, danke!

Die Unterschriftenaktion „Baumloses Sachsen? Nein, danke!" zur Rücknahme des „Baum-ab-Gesetzes“ lief bis zum 24. August 2014.

5.500 Unterschriften konnte der Geschäftsführer des BUND Sachsen, Dr. David Greve, an den  Petitionsausschuss des sächsischen Landtags übergeben!


Aus der Pressemitteilung:

„Wir werten die große Zahl der Unterzeichner der Petition als deutliches Votum dafür, dass die Menschen in Sachsen dieses Gesetz ablehnen. Wir erwarten, dass der am kommenden Wochenende neu zu wählende sächsische Landtag die Petition zum Anlass nimmt, das Gesetz zurückzunehmen und die frühere gesetzliche Regelung zum Baumschutz wieder einzuführen bzw. durch eine äquivalente Gesetzgebung zu ersetzen."

Baum ab – das Gesetz

Im September 2010 wurde vom sächsischen Landtag das „Baum-ab-Gesetz“ verabschiedet, das zum 19. Oktober 2010 in Kraft getreten ist. Das Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechts, wie es eigentlich heißt, vereinfacht die Fällung zahlreicher Baumarten wie Pappeln, Birken und Weiden aber auch von Obstbäumen und Nadelgehölzen. Den sächsischen Gemeinden wird damit faktisch die Möglichkeit einer eigenständigen Baumschutzsatzung genommen. Außerdem muss ein Antrag auf Fällung innerhalb von drei Wochen entschieden werden – eine für die Verwaltung vieler Gemeinden für eine Bearbeitung unrealistisch kurze Zeitspanne. Ohne vorliegenden Bescheid darf ein Baum dann gefällt werden. Die Antragskosten muss die Gemeinde vollumfänglich übernehmen.

Damit wurde einem willkürlichen Bäumefällen in zahlreichen Gemeinden Sachsens Tür und Tor geöffnet. Zu befürchten war,

1. dass die Zahl der Baumfällungen steigen würde, ohne dass diese Fällungen dokumentiert und entsprechende Ersatzpflanzungen geleistet würden,

2. dass sich das Bild des „Stadtgrüns“ nachhaltig wandeln würde – nicht nur zu weniger Grün sondern auch zu einem artenärmeren Grün.

Beide Befürchtungen haben sich bestätigt, wie eine Umfrage des BUND Sachsen unter 72 sächsischen Gemeinden ergeben hat.

Der BUND Sachsen fordert deshalb die Rücknahme des „Baum-ab-Gesetzes“! Den vollständigen Petitionstext finden Sie hier als pdf.

Baumschutz ade?!

Der Baum war immer ein erheblicher Bestandteil unserer Erde. Er wurde schon in Vorzeiten als Werkstoff genutzt (z.B. für den Schiffbau, den Bau von Hütten und Häusern, Einfriedungen zum Schutz von Siedlungen). Viele Wälder in den Küstenregionen sind durch das Abholzen verschwunden. Während es früher eine teilweise Notwendigkeit war und die Profitgier nicht im Vordergrund stand, ist die heutige Situation eine völlig andere.

Da wir nicht immer auf andere Länder zeigen wollen und sollen (wie z. B. das Amazonasgebiet in Brasilien), müssen wir selbst handeln. Natürlich gibt es z.B. private Forstbetriebe, die ihren Besitz nachhaltig bewirtschaften, weil sie es wissen, dass erst die übernächsten Generationen davon profitieren werden (der unternehmerische Gewinn durch den Holzertrag). Weil aber in diesen Betrieben nur soviel gefällt wird, wie auch tatsächlich nachwachsen wird, hat die Gesellschaft im Sinne einer gesunden Umwelt schon heute einen Nutzen davon. Und natürlich müssen auch gelegentlich Bäume gefällt werden (wenn die Standsicherheit gefährdet ist, aber auch bei Baumaßnahmen, wenn es keine andere Lösung gibt).

Eine gute Baumschutzsatzung ist, auch für Städte und Gemeinden, nicht nur aus Gründen des Naturschutzes ein durchaus gestalterisches Instrument. Sie könnte für die jeweilige Region bestimmte Baumarten besonders hervorheben und Einfluss bei den Ersatzmaßnahmen nehmen.

Das leistet eine 100jährige Buche:

Quelle: http://archiv.bund-sachsen.de/themen_projekte/naturschutz/baumschutz/baumloses_sachsen_nein_danke/