Wahlprüfsteine des BUND Sachsen zur Landtagswahl 2014

Im Vorfeld unserer Podiumsdiskussionen zur Landtagswahl 2014 haben wir den aussichtsreichen Parteien einen Fragenkatalog zugesandt, in dem sie zu Umwelt- und Naturfragen Stellung beziehen sollten. Im Folgenden finden Sie die Antworten und die Bewertung des BUND Sachsen im Ampelprinzip.

Grün: Antworten, die dem Ansinnen des BUND entsprechen und damit den Natur- und Umweltschutz im Land befördern


Gelb: nur Teilbereiche betreffende oder wenig engagierte aber prinzipiell dem Umwelt- und Naturschutz dienliche Antworten


Rot: Antworten, die Natur- und Umweltschutzbelangen weitestgehend entgegenstehen

 

 

Wahlprüfstein Nr. 1: Klimaschutz

Befürworten Sie die Schaffung eines Landesklimaschutzgesetzes, das minus 90% Klimagasemissionen bis 2050 gemessen am international üblichen Basisjahr 1990 verbindlich vorsieht?


CDU

FDP

SPD

DIE LINKE

B90/Grüne

AfD

Wahlprüfstein Nr. 2: Braunkohle

Befürworten Sie die Schaffung klarer planerischer Vorgaben, um neue Braunkohletagebaue zu verhindern und die Nutzung der bestehenden Tagebaue zum nächstmöglichen entschädigungslosen Zeitpunkt zu beenden?


CDU

FDP

SPD

DIE LINKE

B90/Grüne

AfD

Wahlprüfstein Nr. 3: Verkehr

Befürworten Sie die Priorität für Schienen-, Rad- und Fußverkehr in der Verkehrspolitik, und die Konzentration der Straßenbaumittel auf Erhaltung statt Neubau?


CDU

FDP

SPD

DIE LINKE

B90/Grüne

AfD

Wahlprüfstein Nr. 4: Landwirtschaft

Befürworten Sie den Umbau der Agrarsubventionen – soweit vom Land beeinflussbar – auf einen Vorrang für den Ökolandbau im Interesse von Naturschutz, Gewässern, Bodenfruchtbarkeit und Klima?

 

CDU

FDP

SPD

DIE LINKE

B90/Grüne

AfD

Wahlprüfstein Nr. 5: Naturschutz

Befürworten Sie den Vorrang für den Naturschutz (insbesondere Lebensraumschutz und Biotopverbund) auf 15 % der Landesfläche und konkrete Maßnahmen zur zeitnahen verbindlichen Umsetzung?

 

CDU

FDP

SPD

DIE LINKE

B90/Grüne

AfD

Wahlprüfstein Nr. 6: Hochwasserschutz

 

Befürworten Sie den Hochwasserschutz nicht länger auf ausschließlich oder weitgehend technischem Wege zu verfolgen, sondern den Gewässern mehr Raum in der Fläche zu geben?

 

CDU

FDP

SPD

DIE LINKE

B90/Grüne

AfD

Wahlprüfstein Nr. 7: Baumschutz

Befürworten Sie die Rücknahme des Baum-ab-Gesetzes, welches Bäume auf Privatgrundstücken weitgehend schutzlos stellt?

CDU

FDP

SPD

DIE LINKE

B90/Grüne

AfD

Wahlpüfstein Nr. 8: Wirtschaft & Nachhaltigkeit

Befürworten Sie konkrete Maßnahmen in der Wirtschaftsförderung, um die sächsische Wirtschaft für eine Zeit mit halbiertem Ressourcenverbrauch bis etwa 2050 und mit wenig (oder keinem) Wirtschaftswachstum fit zu machen?


CDU

FDP

SPD

DIE LINKE

B90/Grüne

AfD

Antworten Wahlprüfstein Nr. 1

Befürworten Sie die Schaffung eines Landesklimaschutzgesetzes, das minus 90% Klimagasemissionen bis 2050 gemessen am international üblichen Basisjahr 1990 verbindlich vorsieht?


CDU

Nein.

Klimaschutz ist eine Aufgabe, die nicht in einem Bundesland gelöst werden kann. Hierzu bedarf es bundesdeutscher und sogar europäischer Lösungsansätze. Ein Klimaschutzgesetz, wie z. B. in Baden-Württemberg wird von uns abgelehnt. Einerseits sind Prognosen bis 2050 unseriös. Andererseits ist zu erwarten, dass mit dem Gesetz eine Vielzahl von unnötigen bürokratischen Vorschriften droht. Es schafft für Unternehmen erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheiten, so dass sie womöglich Produktionsstandorte verlagern werden. Arbeitsplatzverluste wären die Folge.

Dessen ungeachtet besitzt der Freistaat Sachsen ein sehr aktuelles Energie- und Klimaprogramm, welches eine mittelfristige strategische Planung für die Energie- und Klimapolitik der Staatsregierung bis 2020 enthält. Das Programm führt Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel zusammen und sieht für die Umsetzung die folgenden vier Strategien:

1. Klimaentwicklung beobachten und Klimawissen bereitstellen

2. Betroffenheiten ermitteln, Klimafolgen abschätzen und Anpassungsstrategien entwickeln

3. Treibhausgasemissionen mindern

4. Forschung fördern, Bildung erweitern und Kooperation ausbauen

Diese Strategien werden durch einen ergänzenden Maßnahmeplan im Einzelnen konkret ausgestaltet. Ziel ist es, die CO2-Emissionen in den Bereichen Gewerbe, Handel, Dienst-leistungen, private Haushalte und Verkehr bis 2020 um 25 % gegenüber 2009 zu reduzieren.


FDP

Ein Klimaschutzgesetz, welches allein die Reduzierung der Emissionen in Sachsen zum Ziel hat, ist aufgrund des geringen Anteils Sachsens an den weltweiten CO“-Emissionen von nur 0,14% nicht zielführend. Anstrengungen zugunsten einer substanziellen Reduktion der Emissionen müssen im internationalen Rahmen erfolgen. Darüber hinaus hat der Freistaat mit dem bestehenden Energie- und Klimaprogramm ein zuverlässiges politisches Konzept, das das Wirtschaftswachstum und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen im Freistaat Sachsen in Einklang bringt.


SPD

Bisher hat Nordrhein-Westfalen als einziges Bundesland ein eigenes Klimaschutzgesetz verabschiedet. In Sachsen hingegen hat die Staatsregierung im Jahr 2013 ihr Energie- und Klimaprogramm veröffentlicht, das man nur als unambitioniert und wenig hilfreich für den Klimaschutz bezeichnen kann. Doch auch in Sachsen ist der von Menschen verursachte Klimawandel eine große Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Trockene Sommer, die der Landwirtschaft schaden, „Jahrhunderthochwasser“ im Zehn-Jahres-Rhythmus, der hohe CO2-Ausstoß durch die Braunkohleverstromung sowie zunehmende CO2-Emissionen im Verkehrsbereich zeigen uns, dass wir auch in Sachsen einen konsequenteren Weg für den Klimaschutz gehen müssen. Die Verabschiedung eines Landesklimaschutzgesetzes kann dabei sicher helfen. Dort müssen sich dann aber auch Zielstellungen wiederfinden, die mit den Zielen der Bundesrepublik bzw. der EU übereinstimmen. Ein Klimaschutzgesetz allein ist aber noch kein wirksames Instrument für mehr Klimaschutz. Es muss ergänzt werden durch Anstrengungen auf zahlreichen anderen Feldern. Im Energiebereich wollen wir daher den Ausbau Erneuerbarer Energien vorantreiben. Unser Ziel ist es, im Jahr 2050 Sachsen komplett aus Erneuerbaren Energien zu versorgen – nicht nur beim Strom, sondern auch bei Wärme und Mobilität.

Um die überproportional steigenden CO2-Emissionen im Verkehrsbereich zu senken, wollen wir mehr Verkehr auf die Schiene verlagern, sowohl beim Güterverkehr als auch beim Personenverkehr. Deshalb wollen wir den ÖPNV stärken, besser finanzieren und attraktiver machen. Auch die Förderung der nichtmotorisierten Nahmobilität gehört in diesen Aufgabenbereich. Wir wollen, dass im Jahr 2025 rund 20 Prozent der Wege in Sachsen per Fahrrad zurückgelegt werden.


DIE LINKE

Unsere Position zur Umsetzung der Klimaschutzziele haben wir in mindestens vier Landtags-Anträgen und Stellungnahmen umfassend dargestellt. Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag forderte u.a.:

- Die Gesamtmenge an CO2-Emissionen in Sachsen soll bis 2020 - bei schon erreichter Reduktion von 65% im Jahr 1999 (und Wiederanstieg auf etwa 53% im Jahr 2009) - um mindestens 65 % gegenüber dem Basisjahr 1990 reduziert werden. Die Braunkohleverstromung muss in das Reduktionsprogramm und in den vorsorgenden Klimaschutz einbezogen und darf nicht allein den Wirkungen des CO2-Emissionshandelssystems überlassen bleiben.

- Bis 2050 sollen die Stromerzeugung und der Verbrauch zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen erfolgen. Hierfür ist mit den in der Braunkohleenergiewirtschaft in Sachsen tätigen Unternehmen und mit der Vertretung der Beschäftigten ein Vertrag zum langfristig geregelten Ausstieg aus der Braunkohleverstromung bis 2040 mit der Festlegung von Laufzeiten für einzelne Kraftwerke abzuschließen, um Planungssicherheit für alle Beteiligten herzustellen. [...] Parallel zum Ausstieg aus der Braunkohleverstromung ist unter der Annahme eines etwa gleichbleibenden Stromverbrauchs in Sachsen der Exportanteil des in Sachsen produzierten Braunkohlestroms Schritt für Schritt zu senken. Die stabilisierende und ergänzende Funktion als Brückentechnologie zum Ausbau der fluktuierenden erneuerbaren Energien und zur Bereitstellung von Regelenergie soll flexiblen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Erdgas- bzw. Biogasbasis zukommen.


Das maßgebliche handlungsleitende Fachziel stellt in Sachsen das sogenannte Energie- und Klimakonzept der Staatsregierung dar. Es ist mit mehreren Gesetzen verknüpft. Wir forderten bereits mehrfach deren unverzügliche Anpassung.

Ein konkretes Klimaschutzgesetz kann es geben und hat auch diverse Vorteile - ist aber nach derzeitiger Systematik nicht erforderlich, wenn die Ziele auch durch andere Maßnahmen sichergestellt werden können.


Bündnis 90/Die Grünen

Ja. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen ein sächsisches Klimaschutzgesetz einführen, das das verbindliche Ziel vorschreibt, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 auf eine Tonne pro Kopf zu vermindern. In diesem Gesetz sollen Etappenziele für die Jahre 2020 und 2030 benannt werden. Ziel ist die Energieversorgung in Sachsen vollständig auf erneuerbare Energien im Strom-, Wärme- und Kraftstoffbereich auf Basis starken bürgerschaftlichen Engagements umzustellen. Unser Ziel ist die Beendigung der Energiegewinnung aus Braunkohle. Teilziele und Maßnahmen für die einzelnen Emissionssektoren sollen in einem unter öffentlicher Beteiligung transparent erarbeiteten Klimaschutzplan festlegt werden. Die Landesverwaltung soll klimaneutral werden: Das bedeutet, dass die Behörden bei ihrem Strom-, Wärme- oder Kraftstoffverbrauch keine Treibhausgasemissionen verursachen oder diese durch Aufbau von CO2- Speichern (etwa Bindung in Wald oder Humus) ausgleichen. Die Kommunen brauchen fachliche und finanzielle Unterstützung bei der Aufstellung und Umsetzung kommunaler Klimaschutzpläne.

GRÜNE Eckpunkte für ein sächsisches Klimaschutzgesetz finden sich hier:

http://gruenlink.de/rtv


AfD

Die AfD befürwortet einen verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen. Die Verringerung von "Klimagas"-Emissionen kann nur im internationalen Kontext gelingen. Bisherige CO2-Einsparungen in Deutschland wurden durch erhöhte Emissionen in anderen EU-Länder kompensiert.

 

 

Bewertung BUND:

CDU

FDP

SPD

DIE LINKE

B90/Grüne

AfD


Antworten Wahlprüfstein Nr. 2

Befürworten Sie die Schaffung klarer planerischer Vorgaben, um neue Braunkohletagebaue zu verhindern und die Nutzung der bestehenden Tagebaue zum nächstmöglichen entschädigungslosen Zeitpunkt zu beenden?


CDU

Nein.

Wir sehen die Braunkohle als Kern der sächsischen Energiewirtschaft; sie sichert unsere Grundlast – gerade vor dem Hintergrund, dass 2022 der Ausstieg aus der Kernenergie erfolgt. Die Energieausbeute aus der Verstromung von Braunkohle, kann mittelfristig durch keinen anderen Energieträger ersetzt werden. Das hat auch etwas mit Wirtschaftlichkeit zu tun.

Die Wirkungsgrade der modernsten Kohlekraftwerke der Welt, die hier im Freistaat Sachsen stehen, entwickeln sich weiter, sodass die Nutzung des heimischen Energieträgers effizienter erfolgen kann. Wir haben Tagebaue, die nach höchsten Umweltstandards gefahren werden, wo auch die Nachsorge – im Gegensatz zu früheren Zeiten – ganz akribisch betrieben wird. Wir wissen vor Ort sehr genau, wie gut das läuft. Die Wirtschaftlichkeit ist ausgerechnet, die Preisdämpfung in das jetzige System ist gegeben durch die Braunkohle, und das kommt den Bürgern zugute. Deswegen halten wir auch uneingeschränkt an der Braunkohle fest. Es braucht zunächst die wirtschaftlichen verfügbaren Alternativen zur Braunkohlennutzung, bevor aus einer weiteren konventionellen Energienutzung ausgestiegen wird. Des Weiteren sehen wir perspektivisch eine weitere stoffliche Nutzung der Braunkohle als notwendig an.


FDP

Die Stromerzeugung aus Braunkohle stellt einen wichtigen Bestandteil im sächsischen Energiemix dar. Als grundlastfähige Energiequelle ist sie unverzichtbar, vor allem wenn weder Wind- noch Solarenergie zur Verfügung stehen. Darüber hinaus kommt der Braunkohle nicht allein eine Funktion für die Energieversorgung zu. Sie sichert die Wertschöpfung in der Lausitz und schafft damit zahlreiche Arbeitsplätze. 67 % der Bürger haben sich laut einer Umfrage für neue Tagebaue ausgesprochen. Als Rechtsstaatspartei stehen wir außerdem zur Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen.



SPD

Das Ziel unserer Energiepolitik ist eine sichere, wettbewerbsfähige, umwelt- und klimaverträgliche sowie bezahlbare Energieversorgung. Bis 2050 wollen wir die Energieversorgung in Sachsen auf 100 Prozent Erneuerbare Energien umstellen. Dies umfasst die Bereiche Strom, Wärme und Mobilität. Als Etappenziel wollen wir bis 2030 erreichen, dass die Hälfte der Energieversorgung in Sachsen aus Erneuerbaren Energien gedeckt wird. Mit diesem Umbau wird auch die Braunkohlenutzung in den nächsten Jahrzehnten vor einem grundlegenden Wandel stehen. Die stoffliche Nutzung der Braunkohle wird mehr und mehr in den Vordergrund treten, während die energetische Nutzung immer mehr zurückgehen wird. Diesem Umstand muss Rechnung getragen werden.

Wir werden daher keine Pläne unterstützen, die die Nutzung der Braunkohle zur Energiegewinnung für einen Zeitraum nach 2050 festschreibt. Gleichzeitig müssen wir schon jetzt damit beginnen, den notwendigen Strukturwandel in den sächsischen Braunkohleregionen sozial verträglich einzuleiten. Wir müssen den Menschen, die heute noch ihren Lebensunterhalt mit der Braunkohle verdienen, neue Perspektiven und Berufschancen aufzeigen. Ohne deren Unterstützung werden wir die sächsische Energiewende nicht zum Erfolg führen können.


DIE LINKE

In unserem Wahlprogramm heißt es unmissverständlich: „Aufschlüsse neuer Tagebaue und die Erweiterung bestehender zur energetischen Nutzung der Braunkohle – in Sachsen sind das die Gebiete Nochten II, Welzow-Süd und Vereinigtes Schleenhain – sind zu stoppen.“

Unsere Position zu neuen Braunkohletagebauen bzw. deren Erweiterung haben wir ebenfalls in mehreren Landtags-Anträgen und Stellungnahmen umfassend und unmissverständlich dargestellt. In der Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag zum Landesentwicklungsplan heißt es – ergänzend zu den o.g. Quellen - beispielsweise:

„Neuaufschlüsse von Braunkohletagebauen für die energetische Nutzung sind auszuschließen. Ziel ist eine Vollversorgung aus Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2050. Damit dieses Ziel in den verbleibenden knapp 40 Jahren erreicht wird, müssen in der Laufzeit des derzeitigen Landesentwicklungsplanes bereits die Weichen entsprechend gestellt werden. Dazu gehört, einen geregelten Ausstiegspfad aus der Braunkohleverstromung in Sachsen bis spätestens zum Jahr 2040 verbindlich festzulegen und die Verstromung der heimischen Braunkohle in Zehn-jahres-Schritten kontinuierlich zurückzufahren. Insbesondere sind die sächsischen Potenziale zur Gewinnung Erneuerbarer Energien für die wirtschaftliche und wissenschaftliche Entwicklung des Freistaates zu nutzen. Insgesamt ist bei einer standortangepassten und verbrauchernahen Nutzung der Erneuerbaren Energien den Belangen der Vorsorge gegenüber schädlichen Umweltwirkungen durch räumliche, langfristige oder komplexe Auswirkungen auf die Naturgüter Rechnung zu tragen.“

Die BUND-Forderung, neue Braunkohletagebaue zu verhindern und die Nutzung der bestehenden Tagebaue zum nächstmöglichen entschädigungslosen Zeitpunkt zu beenden, stellt praktisch gesehen insofern keinen oder keinen großen Unterschied zu unserer Forderung dar.

Der oben geschilderte schrittweise und geplante Ausstieg ist aus unserer Sicht jedoch unverzichtbar, um der derzeit überwiegend braunkohleorientierten Wirtschaft insbesondere in der Lausitz eine reale Chance zur Neuorientierung zu ermöglichen. In unserem Wahlprogramm fordern wir zudem ein Forschungsprogramm, dass den geschilderten Umstieg der Lausitz unter enger Beteiligung der Bevölkerung vor Ort flankieren soll.


Bündnis 90/Die Grünen

Ja. In Sachsen droht eine Renaissance der Braunkohle. Eine klimaverträgliche Energieversorgung ist allerdings nur ohne Braunkohleverstromung möglich. Sie ist als Brückentechnologie ungeeignet, weil sie die durch Umbau der Energieversorgung schrittweise zu erreichenden Klimaziele sofort wieder zunichtemacht. Mit uns wird es keine neuen Braunkohlekraftwerke geben. Wir fordern einen Stopp der Erweiterungen bzw. Weiterführung der Tagebaue Schleenhain, Welzow, Nochten und Reichwalde. Auch die CCS-Technologie (die Abscheidung und unterirdische Lagerung von Kohlendioxid) lehnen wir ab, sie ist für den Klimaschutz völlig ungeeignet.

Der Freistaat Sachsen braucht ein verbindliches Braunkohleausstiegskonzept: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die Rücknahme zugelassener Tagebauflächen, soweit dies rechtlich entschädigungslos möglich ist. Wir wollen das Bergrecht novellieren, um umfassende demo­kratische Beteiligungs- und Klagemöglichkeiten herzustellen, AnwohnerInnen und Umwelt besser zu schützen.

Die Laufzeiten der vorhandenen Kohlekraftwerke wollen wir bis spätestens 2030 begrenzen und alle direkten und indirekten Subventionen für die Braunkohleindustrie wollen wir schnellstmöglich abschaffen. Das gilt auch für ihre bestehenden Privilegien im Emissionshandel, bei der Erhebung von Feldes- und Förderabgaben bei Wasserentnahmeentgelten. Die sauberen, sicheren und kostengünstigeren Alternativen stehen bereit.


AfD

Die Nutzung der einheimischen Braunkohle als Brückentechnologie hin zu einer vollständigen Versorgung mit erneuerbaren Energien wird noch über einen langen Zeitraum notwendig sein. Solange in Deutschland erneuerbare Energien nicht die Grundlastversorgung gewährleisten können, ist ein Verzicht auf die Nutzung der Braunkohle unrealistisch. Eine Verlagerung der Umweltprobleme beim Abbau fossiler Energieträger in andere Länder hält die AfD für unverantwortlich.



Bewertung BUND:

CDU

FDP

SPD

DIE LINKE

B90/Grüne

AfD

Antworten Wahlprüfstein Nr. 3

Befürworten Sie die Priorität für Schienen-, Rad- und Fußverkehr in der Verkehrspolitik, und die Konzentration der Straßenbaumittel auf Erhaltung statt Neubau?


CDU

Nein.

Eine moderne und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur muss sowohl den Bedürfnissen von Bürgern als auch von Unternehmen gerecht werden. Gut ausgebaute und intakte Verkehrswege sind ein Stück Lebensqualität für die Bürger im gesamten Freistaat, und sie sind entscheidend für die Wirtschaftskraft des Standortes Sachsen.

Grundlage dafür ist der Landesverkehrsplan Sachsen 2025, der im September 2012 durch das sächsische Kabinett beschlossen werden konnte. An dessen Umsetzung arbeiten wir gemeinsam mit den Entscheidungsträgern der sächsischen Kreise, Städte, und Gemeinden, den Zweckverbänden des Öffentlichen Personennahverkehres und wirtschaftlichen Interessensverbänden. Wo dabei die Prioritäten gesetzt werden, liegt in der Entscheidung der Genannten. Neubau steht dabei gleichberechtigt neben Erhaltung.


FDP

Jedes Verkehrsmittel hat seine Funktion und seine Bedeutung. Dabei setzen wir sowohl auf die Schienen- als auch die Straßeninfrastruktur und die Vernetzung der unterschiedlichen Verkehrswege. Ein leistungsfähiger ÖPNV, weitere Investitionen in die Radwegeinfrastruktur und in die Verkehrssicherheit sind für uns zugleich wichtige Aufgaben. Neben der Modernisierung und dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur wird der Erhalt bestehender Verkehrswege zunehmend wichtiger.


SPD

Eine zukünftige Verkehrspolitik muss beides sein: sozial und umweltverträglich. In Zeiten knapper werdender fossiler Rohstoffe und steigenden Benzinpreisen wollen wir den Menschen in Sachsen Alternativen zum eigenen Auto anbieten. Deshalb brauchen wir einen starken und gut ausgebauten ÖPNV. Wir wollen den Anteil, den der Freistaat Sachsen den Aufgabenträgern für Betriebsleistungen im Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung stellt, signifikant erhöhen und festschreiben, um Planungssicherheit zu gewährleisten.

Beim Thema Straßenbau gilt für uns die Devise: Erhalt geht vor Neu- und Ausbau. Bevor wir in weitere Neubauten von Straßen investieren, wollen wir zunächst den Instandhaltungsstau auflösen. Gerade vor dem Hintergrund, dass sich der Zustand der sächsischen Straßen in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert hat, ist die Konzentration der Straßenbaumittel für den Erhalt wichtiger denn je. Neubauprojekte ohne nachgewiesenen verkehrlichen Nutzen lehnen wir ab.

Als dritten Baustein wollen wir die Nahmobilität aus Fuß- und Radverkehr stärker als bisher fördern. Wir wollen die Radverkehrsinfrastruktur massiv ausbauen und erreichen, dass der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen bis spätestens 2025 sachsenweit auf 20 Prozent ansteigt. Wir wollen Städte und Gemeinden bei diesen Bemühungen unterstützen und regen die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte und Gemeinden an, wie es sie in zahlreichen anderen Bundesländern schon gibt. Auch wollen wir die Verknüpfung des Radverkehrs mit dem ÖPNV verbessern und mittelfristig eine kostenlose Fahrradmitnahme im Nahverkehr erreichen, wie es in Thüringen, Sachsen-Anhalt oder im Gebiet des Mitteldeutschen Verkehrsverbunds (MDV) schon heute der Fall ist.


DIE LINKE

Der Grundsatz der deutlichen Verringerung des motorisierten Individual- und Lieferverkehrs zugunsten umweltfreundlicher Mobilitätsangebote ist ein Ziel unserer Politik.

Unsere Position zur Mobilität hat die Fraktion DIE LINKE in Landtags-Anträgen und Stellungnahmen umfassend dargestellt.6 In einem Antrag der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag dazu heißt es beispielsweise (Auszug):

„Die Staatsregierung wird aufgefordert:

- praktische Schlüsse aus den in der Endkonsequenz ähnlich lautenden Forderungen zwischen den Anforderungen der Luftqualitätsrichtlinie und der Umgebungslärmrichtlinie für Verkehrsplanungen zu ziehen und die Anforderungen an eine nachhaltige und umweltgerechte Ausgestaltung des Verkehrs in Sachsen zu einem wesentlichen Element der Fortschreibung des [...] Landesentwicklungsplan[s] [...] zu machen,
- den Grundsatz der deutlichen Verringerung des motorisierten Individual- und Lieferverkehrs statt dessen Verteilung [umzusetzen]; dabei sollte die auszubauende Verkehrsinfrastruktur nicht nur "die zu erwartenden Verkehre netz-, umwelt- und ressourcenverträglich aufnehmen", sondern im Vorfeld aktiv gestalten“
Ergänzend heißt es in der Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan: „[Es] [...] soll der ÖPNV stärker als bisher als leistungsfähiges, attraktives, fahrgast- und umweltfreundliches Mobilitätsangebot mit dem Ziel der Erhöhung des Umweltverbund-Anteils am Modal Split gegenüber dem motorisierten Individualverkehr gesichert und entsprechend angebotsorientiert ausgebaut werden.“. Um das Ziel umsetzen zu können, schlagen wir flankierend konkrete zu quantifizierende Ziele vor.


Bündnis 90/Die Grünen

Ja. Die sächsischen Grünen wollen Mobilität für alle: praktisch, zuverlässig, stadtverträglich, barrierefrei und bezahlbar. Das setzt eine Abkehr von der auf das Auto konzentrierten Verkehrs­politik der vergangenen Jahre voraus. Sachsen hat inzwischen ein hervorragendes Straßennetz für den überörtlichen Verkehr. Wir GRÜNEN wollen den Schwerpunkt finanzieller Investitionen im Straßenbau künftig auf den Erhalt des Bestandsnetzes legen. Dazu ist ein Straßen- und Brückensanierungsprogramm, bei dem die sächsischen Haushaltsmittel in transparenter Weise anhand des tatsächlichen Bauzustandes der Straßen und Brücken verteilt werden, aufzulegen. Der öffentliche Personennahverkehr einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs stellt für uns GRÜNE einen Eckpfeiler der Mobilitätsgewährleistung auch im ländlichen Raum dar, sah sich in den vergangenen Jahren aber massiven finanziellen Kürzungen durch die Staatsregierung ausgesetzt. Angebotskürzungen und Streckenstilllegungen waren die Folge. Dieser Entwicklung muss dringend entgegengewirkt werden. Wir sächsischen GRÜNEN setzen uns für die vollständige zweckgerechte Verwendung aller Regionalisierungsmittel für den Öffentlichen Personennahverkehr und Rücknahme der Kürzungen ein. Mit aktuell nur 73 Prozent weitergeleiteten Regionalisierungsmitteln an die Verkehrsverbünde gehört Sachsen derzeit zu den Schlusslichtern aller Bundesländer. Im Vergleich zur bis zum Machtantritt von Schwarz-Gelb geltenden ÖPNV-Finanzierungsverordnung zwischen 2011-2014 wurden allein in diesem Zeitraum bei den Regionalisierungsgeldern insgesamt 132 Mio. Euro gekürzt. Das vergrößert den Druck gerade auf Bahnstrecken im ländlichen Raum.


Mit dem 'Masterplan SACHSENTAKT 21 - Qualitätsoffensive für den Bahnverkehr in Sachsen' liegt eine Studie vor, die die GRÜNE Landtagsfraktion in Auftrag gegeben hat. In dieser Studie haben Gutachter der kcw GmbH und des Leipziger Planungsbüros StadtLabor die nötigen finanziellen Grundlagen und Infrastrukturmaßnahmen für einen sachsenweiten Integralen Taktfahrplan er­mittelt. Ihre Fortschreibung erfolgte im Frühjahr 2014 und die gesamte Studie steht auf der Web­seite www.mobiles-sachsen.de zur Verfügung.

Wir wollen einen landesweiten Integrierten Taktfahrplan (ITF) als Teil eines deutschlandweit not­wendigen integralen Taktfahrplanes realisieren und mit den Nachbarländern verzahnen. Kern des von uns vorgeschlagenen Sachsentaktes sind mindestens im Stundentakt verkehrende Züge, Fahrplanverdichtungen auf nachfragestarken Strecken, verbesserte Direktverbindungen sowie garantierte Anschlüsse mit kurzen Aufenthaltszeiten in den Umsteigeknoten. Dabei wollen wir eine kundenfreundliche ÖPNV-Anbindung sowohl in den städtischen Verdichtungsgebieten als auch im ländlichen Raum Sachsens sicherstellen. In einem ersten Schritt wollen wir die gekürzten Schienenverkehrsleistungen in den Tagesrandlagen, vor allem in den Abend- und Nachtstunden, wieder finanzieren und streben ein landesweites Nachtverkehrsnetz in den Wochenendnächten und vor Feiertagen an. Mit dieser Qualitätssteigerung möchten wir die Zahl der Fahrgäste von Bus und Bahn in den nächsten zehn Jahren verdoppeln.

Kern des Konzepts ist ein sachsenweiter ITF, bei dem nicht allein Einzelstrecken, sondern deren Verknüpfung mit allen anderen Verkehrsmitteln im Mittelpunkt stehen.

Eine Verbesserung des Bahnverkehrs wird heute oft mit einer Beschleunigung auf einer bestimmten Strecke gleichgesetzt, auf der durch Ausbauten Fahrzeitgewinne erreicht werden sollen. Dabei gerät schnell die Gesamtreisedauer aus dem Blick: Was nutzt der beste Streckenausbau, wenn der Anschlusszug eben abgefahren ist? In unserem Konzept stehen nicht allein Einzelstrecken, sondern deren Verknüpfung mit allen anderen Verkehrsmitteln im Mittelpunkt. Der Stundentakt als landesweiter Mindeststandard für alle Busse und Bahnen und sichere Anschlüsse untereinander sollen ein schnelles Vorankommen ohne lange Wartezeiten ermöglichen.

Unsere Studie macht deutlich, dass Tarifsteigerungen und Streckenstilllegungen nicht unabwendbar sind. Wie die Schweiz oder das Bundesland Rheinland-Pfalz können wir ein landesweites ÖPNV-Netz mit leicht zu merkenden Taktfahrplänen, gesicherten Anschlüssen in den Knotenpunkten und guten Informationsangeboten für die Fahrgäste schaffen.

Dafür muss die Verkehrspolitik in Sachsen allerdings radikal geändert werden. So ist die Zusammenarbeit über die Verkehrs-Verbundgrenzen in Sachsen stark verbesserungswürdig. Auf die Agenda gehört ein sachsenweit gültiger Tarif, der nicht nur bei der Deutschen Bahn, sondern von Tür zur Tür, also auch in Bussen und Straßenbahnen gilt, ein Ende der ÖPNV-Kürzungen und eine landesweite Verkehrsplanung, die diesen Namen auch verdient.


Wir wollen einen einheitlichen, sachsenweiten Tarif einführen, der nicht nur in Nahverkehrszügen, sondern von Tür zu Tür gilt, also auch in Straßenbahnen, Bussen und auf Fähren. Das Land Sachsen soll dazu einen landesweit geltenden ÖPNV-Tarif festlegen und die Möglichkeit für ein Mobilitätsticket für Einkommensschwache schaffen. Ergänzende regionale Tarife für regionale An­gebote bleiben möglich. Das Land Sachsen muss endlich Qualitätskriterien für den ÖPNV wie Barrierefreiheit, Fahrgastrechte und Vernetzung mit anderen Verkehrsangeboten wie Radverkehr und Carsharing festlegen und kommunale Zweckverbände und Verkehrsunternehmen zur öffentlichen Kontrolle ihrer Leistungen, insbesondere in punkto Pünktlichkeit und Anschlussgewährung verpflichten. Zur Kontrolle der ÖPNV-Dienstleistungen vor Ort richtet das Land eine landesweit arbeitende Beschwerdestelle für Fahrgäste ein, die unabhängig von den Verkehrsunternehmen agiert und mit umfassenden Kontroll- und Auskunftsrechten ausgestattet ist. Die kommunalen Zweckverbände der Landkreise und kreisfreien Städte wären nach unseren Vorstellungen für die grundsätzliche Planung des regionalen Nahverkehrs zuständig. Der ÖPNV wird kommunale Pflichtaufgabe. Innerhalb von Kreis- oder Stadtgrenzen kann er ergänzend kommunal organisiert werden.

Die umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Planungen des ÖPNV, die Befassung der Kreistage und Stadträte mit den Planungen der Zweckverbände sowie des Landtags mit den sachsenweiten Planungen wird Pflicht. Die Zweckverbände richten Fahrgastvertretungen ein. Wir schlagen vor, die Gebiete der derzeit fünf Zweckverbände unter Beachtung der Bevölkerungsentwicklung, der Verkehrsflüsse und der Zusammenarbeit über die Grenzen Sachsens hinaus neu zu ordnen. Unsere Zielstellung sind dabei drei Zweckverbände. Ausschreibung und Bestellung der landesweit geplanten Linien soll aus GRÜNER Perspektive zukünftig das Land über eine Arbeitsgemeinschaft der Zweckverbände organisieren. Ergänzend ist eine landesweite Organisation für Fahrzeugpools bzw. zur Übernahme von Schienennetzen in Landesverantwortung möglich.

Bei der Radverkehrsförderung hinkt Sachsen den anderen Bundesländern deutlich hinterher.

Die ohnehin geringen Mittel für Radwegförderung im sächsischen Haushalt wurden von 2010 (6 Mio Euro) bis 2013 (3,5 Mio Euro) unter der CDU/FDP-Regierung um 42 Prozent gekürzt.

Damit gab der Freistaat Sachsen im Jahr 2013 genau 88 Cent für jeden sächsischen Einwohner für Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen aus.

Von den 88 Millionen Euro, die Sachsen jährlich vom Bund für kommunale Verkehrsinfrastruktur bekommt, werden 75 Millionen Euro für Straßenbau, 13 Millionen Euro für den ÖPNV und 0 Euro für Radinfrastruktur ausgegeben. Damit ist Sachsen bundesweites Schlusslicht.

Nicht nur finanziell lassen CDU und FDP in Sachsen fahrradfreundliche Kommunen im Regen stehen: Eine Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte (AGFS), die das sächsische Wirtschaftsministerium nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens und Thüringens koordinieren könnte, existiert nicht. Im sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr beschäftigt sich laut Antworten auf unsere Große Anfrage kein Mitarbeiter mehr als ein Drittel seiner Zeit mit dem Radverkehr. Radverkehr und Fußverkehr werden vom Wirtschaftsministerium nicht getrennt erfasst: das ist fachlich verheerend.

Wir GRÜNEN wollen den Anteil der in Sachsen mit dem Fahrrad zurückgelegten Wege bis zum Jahr 2020 landesweit auf 20 Prozent sowie in den sächsischen Groß- und Mittelstädten auf mindestens 25 Prozent erhöhen und Radfahren sicherer machen. Kürzung der Finanzmittel beim Radverkehr um 42 Prozent zurücknehmen – kurzfristig: 15 Millionen, mittelfristig 40 Millionen (10 Euro je Einwohner) jährlich für Radverkehr zulasten des Straßenneubaus in den Haushalt einstellen!

Wir wollen an allen vom Freistaat genutzten Liegenschaften, bei denen ein Zu- oder Abgangsverkehr von Fahrrädern zu erwarten ist, Fahrradabstellanlagen in ausreichender Anzahl, Dimension und Qualität zu schaffen. Darüber hinaus wollen wir GRÜNEN, dass das Land sächsische Kommunen unterstützt, moderne wettergeschützte Fahrradabstellanlagen an Knotenpunkten des öffentlichen Nahverkehrs einzurichten. An zentralen ÖPNV-Haltestellen von Bus und Bahn sollten sie zum Standard werden.

In Sachsen verfügen nur 15 Prozent der Bundes- und Staatsstraßen über einen straßenbegleitenden Radweg – in Bayern ist der Anteil knapp dreimal so hoch. An Kreisstraßen sieht es nicht besser aus: Deutschlandweit ist der Anteil der Kreisstraßen mit begleitenden Radwegen nur in Rheinland-Pfalz geringer. Wir GRÜNEN fordern mittelfristig den Ausbau von Radwegen auf 30 Prozent der sächsischen Bundes- und Staatsstraßen. In vielfältigen Anträgen und Gesetzentwürfen hat die GRÜNE Landtagsfraktion beantragt, die Finanzmittel weg vom Straßenneubau hin zu Bus, Bahn und Radverkehr zu erreichen.

http://www.mobiles-sachsen.de/parlamentarische-inititativen/antraege/


AfD

Die AfD setzt sich für eine bedarfsorientierte und volkswirtschaftlich sinnvolle Verkehrspolitik ein. In Sachsen besteht vor allem beim Schienen- und Radverkehr großer Nachholbedarf, in vielen Städten gibt es zudem einen großen Sanierungsstau bei Fußwegen. Im Bereich Straßenbau setzt die AfD auf Bestandsoptimierung vor Neubauprojekten.



Bewertung BUND:

CDU

FDP

SPD

DIE LINKE

B90/Grüne

AfD

 

Antworten Wahlprüfstein Nr. 4

Befürworten Sie den Umbau der Agrarsubventionen – soweit vom Land beeinflussbar – auf einen Vorrang für den Ökolandbau im Interesse von Naturschutz, Gewässern, Bodenfruchtbarkeit und Klima?


CDU

Nein.

Der Ökolandbau ist eine wichtige Säule der Agrarwirtschaft. Der Markt für biologisch erzeugte Lebensmittel gewinnt nicht nur im Freistaat Sachsen zunehmend an Bedeutung. Vor dem Hintergrund weltweit positiver Wachstumstrends für Bioprodukte, kontinuierlich steigender Wachstumsraten insbesondere auf dem Inlandsmarkt sowie optimistischer Er-wartungen seitens der Marktexperten für die kommenden Jahre können für die sächsische Land- und Ernährungswirtschaft hieraus neue und attraktive Marktchancen erwachsen. Bioprodukte müssen sich über kurz oder lang am Markt behaupten. Dabei gilt es, solche Strukturen zu fördern, die den Ökolandbau aus eigenem Antrieb als rentable Wirtschaftsform für sich entdecken.

Wir lehnen es allerdings ab, dass die unterschiedlichen Formen der Landbewirtschaftung (konventionell und ökologisch) gegeneinander ausgespielt werden. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass ökologischer und konventioneller Landbau gleichberechtigt nebeneinander existieren kann. Die Entscheidung für oder gegen eine ökologische Bewirtschaftung liegt allein beim Landwirt. Wie in jedem anderen Unternehmen auch, muss der Landwirt seine langfristige betriebliche Strategie selbst festlegen. Hier kann der Staat nur beratend zur Seite stehen. Ein Diktat von oben wird es mit der Sächsischen Union nicht geben.

Darüber hinaus ist aus unserer Sicht der Ökolandbau nicht per se gut. Denn auch die konventionelle Landwirtschaft, die nach den Regeln der guten fachlichen Praxis wirtschaftet, ist nicht per se schädlicher. Auch hier werden im Rahmen der verschiedensten Förderpro-gramme, insbesondere die Agrarumweltprogramme, umwelt- und bodenschonende Bearbeitungsverfahren durchgeführt. Manchmal hat man aber das Gefühl, dass die Medien Probleme mit dem Ökolandbau gern mal übersehen. Es gilt stets einen differenzierten Blick auf das gesamte System zu richten.

Der sächsische Markt für Ökoprodukte wächst stetig. Entsprechend stieg in den letzten Jahren der sächsische Ökolandbau flächenmäßig um weit mehr als 50 %.

In Sachsen werden durch das LfULG Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Ökoland-bau durchgeführt. Zudem unterhält das Landesamt an verschiedenen Standorten in Sachsen Versuchs- und Demonstrationsflächen, deren Ergebnisse unseren Ökobauern und vor allen Dingen auch den umstellungswilligen Landwirten aus unserem Bundesland zugute-kommen.

Der Freistaat Sachsen hat sich zur Erreichung des weiteren Ausbaus des Ökolandbaus folgende Maßnahmenschwerpunkte gesetzt:

  • Beibehaltung von Absatzförderung und Gemeinschaftswerbung

  • Fortführung anwendungsorientierter Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben

  • bedarfsgerechte Fort- und Weiterbildung

  • gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Verbraucherinformation

  • Ausbau der horizontalen und vertikalen Kooperation von Produktion, Verarbeitung und Vermarktung

FDP

Die FDP steht zu allen Formen landwirtschaftlicher Unternehmen. Wir unterstützen den kleinen Familienbetrieb ebenso wie die großen Genossenschaften. Ihre Vielfalt ist eindeutig eine Stärke der sächsischen Landwirtschaft. Wir lehnen deshalb eine Bevorzugung bestimmter Betriebsformen sowie Anbauarten ab. Für uns hat die konventionelle Landwirtschaft den gleichen hohen Stellenwert wie der sogenannte Ökolandbau. Ebenso lehnen wir die Besserstellung bestimmter Betriebsgrößen – beispielsweise kleiner Betriebe gegenüber Großbetrieben – kategorisch ab. Jeder Hektar zählt gleich. Denn nicht allein ökologische Betriebe sondern ebenso die konventionelle Landwirtschaft und die von ihnen umgesetzten Agrarumweltmaßnahmen bilden einen wichtigen Pfeiler für den Naturschutz.


SPD

Landwirtschaft hat nicht nur eine große Bedeutung für die Nahrungsmittelproduktion, sondern auch für Klimawandel, Biodiversität, Bodenschutz, Tierschutz oder bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Die sächsischen Landwirte sind sich dieser Herausforderung bewusst und erbringen vielfältige Leistungen für den Erhalt der Kulturlandschaft.

Wir sprechen uns für den Erhalt einer flächendeckenden Landwirtschaft aus. Eine starke, leistungsfähige und nachhaltige Landwirtschaft sieht die sächsische SPD sowohl im konventionellen Landbau als auch in einem gestärkten ökologischen Landbau. Eine nachhaltig produzierende Landwirtschaft macht sich an der Art und Weise der Bewirtschaftung der Betriebe und des verantwortungsbewussten Handelns der Landwirte fest und nicht an absoluten Betriebsgrößen.

Der ökologische Landbau nimmt für uns im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen eine wichtige Stellung ein. Ökologischer Landbau muss stärker gefördert werden, regionale Kreisläufe und Vermarktungsstrukturen gestärkt werden. Noch immer liegt der Anteil ökologisch bewirtschafteter Flächen in Sachsen im gesamtdeutschen Vergleich unter dem Durchschnitt. Der Erhalt von Dauergrünland und ökologische Vorrangflächen sind wichtige klimaschutzwirksame Maßnahmen.

Wir stehen für eine ökologische und tierschutzgerechte Tierhaltung. Das heißt für uns, dass die landwirtschaftliche Nutztierhaltung an den Bedürfnissen der Tiere ausgerichtet sein muss. Wer mehr für Umweltschutz und artgerechte Nutztierhaltung tut, soll auch bei Investitionsvorhaben stärker gefördert werden. Investitionsprogramme für Stallbauten müssen sich an tiergerechten Haltungsformen und Umweltwirkungen orientieren. Durch eine differenzierte Investitionsförderung wird ein Anreiz geschaffen, mehr in tiergerechte Haltungsformen zu investieren, die über das gesetzliche Maß hinausgehen. Wir setzen uns für eine systematische Qualitätskontrolle für die Tiergesundheit in der Landwirtschaft ein und fordern eine transparente Kennzeichnung von Lebensmitteln.

Den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen lehnen wir ab. Verbraucherinnen und Verbraucher wollen hochwertige, bezahlbare und regional erzeugte Lebensmittel. Hochwertig bedeutet für uns, die gesamte Nahrungskette im Blick zu haben. Ziel der Agrarpolitik muss es sein, dass sächsische Landwirte nach hohen Qualitätsstandards produzieren können und Landwirtschaft Arbeitsplätze und Einkommen sichert.


DIE LINKE

Um ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen biologischer und konventioneller Wirtschaftsweise herzustellen, streben wir eine mittelfristige Steigerung der ökologisch bewirtschafteten Fläche in Sachsen von derzeit knapp vier Prozent auf 20 Prozent an. Dazu erforderlich sind weiterhin eine hohe Ökolandbauprämie, aber begleitend dazu bessere regionale Vermarktungs- und Verarbeitungsstrukturen und verstärkte professionelle Beratung von Landwirtinnen und Landwirten im Bereich von Umweltschutz und/oder Verarbeitung.

Insgesamt scheinen die Maßnahmen in der Agrarförderung bislang unausgewogen. Der Abstand der Förderhöhen zwischen Ökolandbauförderung und Förderung konventionellen Landbaus ist zu gering um einen wirksamen Anreiz darzustellen – auch vor dem Hintergrund der höheren Anforderungen des ökologischen Landbaus. Problematisch sind insbesondere Maßnahmen, die im konventionellen Bereich gefördert werden, aber nur knapp über oder bei den Vorgaben zur guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft liegen und somit bloße Mitnahmeeffekte darstellen.

Bereits frühzeitig hat sich DIE LINKE in die Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik mit eigenen Vorstellungen zu Wort gemeldet. Um innerhalb der I. Säule ökologische und soziale Leistungen honorieren zu können, wollten wir sie aus zwei Komponenten zusammensetzen. Insbesondere mit der sogenannten Arbeitsprämie haben wir Akzente gesetzt. Damit sollten Arbeit und Einkommen in den ländlichen Räumen gezielt gefördert und arbeitsintensive Wirtschaftsweisen – sofern sie aus Umweltaspekten sinnvoll sind – gestärkt werden.

Das Greening ist insgesamt deutlich verwässert worden – aber der Gesamttrend zeigt aus unserer Sicht auch, dass die EU den gestiegenen Umweltschutzerfordernissen und Verbraucheransprüchen stärker Rechnung tragen will. Insofern hatte die LINKE mit ihrem sozial-ökologischen Förderansatz die Zeichen der Zeit erkannt.

Wir hätten uns bei den ökologischen Vorrangflächen ein ausnahmsloses Verbot von mineralischer Stickstoffdüngung und chemischen Pflanzenschutzmitteln gewünscht – hier kann nur der Bund tätig werden.


Bündnis 90/Die Grünen

Ja. In nahezu allen Roten Listen Sachsens stehen die Auswirkungen der industriellen Agrarwirtschaft als Gefährdungsursache Nummer Eins für die heimische Tier- und Pflanzenwelt. Auf den meisten Äckern und Weiden findet derzeit ein dramatisches Artensterben statt! Fast alle Biotoptypen des artenreichen Grünlandes, der Magerrasen und Heiden gelten als bedroht oder bereits vernichtet. Einst häufige Tiere, wie Feldhamster, Rebhuhn und Steinkauz, sind aus den meisten Gebieten des Freistaates verschwunden. Selbst der Feldhase ist gefährdet.


Notwendig sind strenge ökologische Leitplanken für Landnutzer, die über die derzeitige »gute fachliche Praxis« (die allzu oft straflos missachtet wird) hinausgehen.

Der ökologische Landbau sichert in besonderem Maße die Lebensfähigkeit des Bodens für unsere Zukunft. Er ist das Vorbild zur Produktion hochwertiger Lebensmittel unter Einhaltung strenger Naturschutz- und Tierschutzkriterien und trägt zur Agrobiodiversität bei. Die große Nachfrage nach Bioprodukten kann jedoch durch die heimische Produktion nicht gedeckt werden.


Der Ökolandbau in Sachsen bleibt unter seinen Möglichkeiten. Wer will, dass Sachsens Ökobetriebe mehr vom Bioboom profitieren, muss mehr tun. Doch die CDU/FDP-Koalition hat den Vorschlag der GRÜNEN Landtagsfraktion zur Einrichtung eines Kompetenzzentrums für die Förderung des Ökolandbaus wiederholt abgelehnt. Andere Bundesländer geben ihrer Biobranche mit so einem Zentrum neue Impulse. Der Anstieg der ökologisch bewirtschafteten Flächen in Sachsen ist zu gering. Mit vier Prozent liegt der Gesamtanteil deutlich unter der Zielstellung von zehn Prozent aus dem Landesentwicklungsplan und den in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesrepublik angestrebten 20 Prozent. Die dominierenden Großunternehmen nutzen den größten Teil des sächsischen Offenlandes auf konventionelle, (quasi-)industrielle Weise – mit extrem negativen Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt.

CDU und FDP in Sachsen behandeln den Ökolandbau nur als Nischenthema. Im Alltag setzen sie auf die industrialisierte Landwirtschaft mit Monokulturen und Massentierhaltung und befürworten sogar die Agro-Gentechnik.

Wir GRÜNEN fordern seit Jahren ein Konzept zur Förderung des Ökolandbaus. Wir brauchen eben nicht nur Umstellungsprämien, sondern auch professionelle Beratung und einen eigenen Haushaltstitel für den Ökolandbau im sächsischen Staatshaushalt. Das Geld soll z.B. zur Errichtung eines Kompetenzzentrums 'Ökologischer Landbau' verwendet werden.

Darin sollen Forschung, Entwicklung und Beratung von Erzeugern, Verarbeitern und Händlern ökologischer Produkte gebündelt werden. Wir Grünen setzen uns für eine art- und verhaltensgerechte Tierhaltung ein. Obwohl es Tieren in kleinen Ställen nicht zwangsläufig besser geht als Tieren in großen Einheiten, sind wir davon überzeugt, dass ab einer bestimmten Bestandsgrenze keine artgerechte Tierhaltung mehr möglich ist.

Außerdem ist es nicht akzeptabel, dass durch industrielle Tierhaltung Böden und Gewässer belastet werden, dass es zur Bildung multiresistenter Keime durch präventiven Antibiotikaeinsatz kommt oder dass Tiere in großen Anlagen bei Technikversagen kaum versorgt oder im Brandfall nicht evakuiert werden können.

Tierhaltung, die wir meinen, findet in bäuerlichen Betrieben statt. Sie liefert Klasse statt Masse. Das Fleisch hat seinen Preis und darf nicht länger zu Ramschpreisen über die Theke gehen. Es schadet uns nicht, unseren Fleischkonsum zu reduzieren. Die Einschränkung des Anteils tierischer Nahrungsmittel hat - ganz im Gegenteil - gesundheitsfördernde Effekte, positive Auswirkungen auf die weltweite Nahrungsmittelversorgung und auf das Klima.

Wir brauchen ein Maßnahmenpaket, das zum nachhaltigen Wachstum der ökologischen Erzeugung in Sachsen beiträgt. Darum fordern wir für den sächsischen Ökolandbau:

  • Verarbeitung und Vermarktung ökologischer Lebens- und Futtermittel vor Ort stärken/ Unterstützung bei der Entwicklung von Vermarktungsstrategien, beim Ausbau von Absatzmärkten oder bei der Schaffung kooperativer Molkereien, Schlachtereien für den Ökolandbau

  • Verpachtung staatlicher Ländereien mit der Maßgabe ökologischer Bewirtschaftung, vorrangig an kleine und mittlere Unternehmen aus der Region

  • Vereinfachung der Verfahren für umstiegswillige Landwirte

  • Einrichtung eines Kompetenzzentrums „Ökologische Lebensmittelwirtschaft“ im Freistaat Sachsen, in der die Aktivitäten zum Ökolandbau gebündelt werden

  • darstellen und bewerten der Gemeinwohlleistungen (Arbeitsplätze, Artenschutz, Grundwasserschutz) des ökologischen Landbaus für den Freistaat Sachsen

  • Maßnahmen zur Sicherstellung einer dauerhaft gentechnikfreien Erzeugung und Verarbeitung ökologischer und konventioneller Lebens- und Futtermittel im Freistaat Sachsen

  • Aufnahme des ökologischen Land- und Gartenbaus in die Liste der Zukunftstechnologien im Freistaat Sachsen und Eintritt für eine solche Regelung auch beim Bund

  • Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Unterstützungsmaßnahmen für die ökologische Land- und Ernährungswirtschaft in den Bereichen Landbau, Verarbeitungswirtschaft, Handel, Bildung, Forschung und Umweltschutz (weil der Ökolandbau neben der Landwirtschaft weitere Ressorts betrifft)

  • Ausbau des schulischen Bildungsangebotes zum ökologischen Land- und Gartenbau in Sachsen (verstärkte Aufnahme in Lehrpläne von Berufs- und Fachschulen sowie von allgemeinbildenden Schulen)

  • Einrichtung einer Professur für Ökologische Tierhaltung an der HTW Dresden

  • Finanzielle Absicherung der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auch durch Ein­richtung eines „Sächsischen Forschungs- und Innovationsfonds Ökologischer Landbau“

Die Vergabepraxis bei Agrarfördermittel in Sachsen wollen wir an ökologischen und sozialen Kriterien orientieren und insbesondere eine Kreislaufwirtschaft und die Regionalwirtschaft stärken. Die bisherige Agrarförderung bevorzugt personalextensive Großbetriebe. Deshalb begrüßen wir die Bindung eines Teils der Fördergelder an ökologische Kriterien. Darüber hinaus fordern wir Obergrenzen bei den Flächenprämien in Abhängigkeit von der Zahl der Arbeitskräfte je Betrieb.


AfD

Der Freistaat Sachsen muss seine Gestaltungsmöglichkeiten bei den EU-Agrarsubventionen besser ausschöpfen. Die AfD möchte dabei weg von den pauschalen Flächenprämien hin zu einer Honorierung von zusätzlichen Leistungen der Landwirte für die Allgemeinheit wie Biotop- und Artenschutz, Hochwasserschutz, Gewässerqualität, Bodenschutz oder Landschaftsbild. Insbesondere sollen kleinere Landwirtschaftsbetriebe im Haupterwerb gegenüber großen Agrarbetrieben gestärkt werden. In Sachsen muss die Etablierung gentechnikfreier Regionen möglich sein.



Bewertung BUND:

CDU

FDP

SPD

DIE LINKE

B90/Grüne

AfD


Antworten Wahlprüfstein Nr. 5

Befürworten Sie den Vorrang für den Naturschutz (insbesondere Lebensraumschutz und Biotopverbund) auf 15 % der Landesfläche und konkrete Maßnahmen zur zeitnahen verbindlichen Umsetzung?


CDU

Jein.

Mit dem am 7. April 2009 dem Landtag übermittelten Programm zur Biologischen Vielfalt sind 12 Handlungsfelder aus den Bereichen Naturschutz, Land-, Fischerei- und Forstwirtschaft sowie Jagd festgesetzt worden. Diese werden in Maßnahmenplänen mit konkreten Einzelmaßnahmen, die mit Priorität umgesetzt werden sollen, untersetzt. Über die bereits umgesetzten Maßnahmen wird berichtet. Das Programm und der Maßnahmenplan/-bericht sind 2013 unter dem Titel »Biologische Vielfalt 2020« fortgeschrieben worden.

Die Schaffung eines Biotopverbundes aus Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselementen ist im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt. Danach müssen alle Bundesländer auf mindestens 10 % ihrer Landesfläche einen Biotopverbund schaffen. Der Freistaat hat sich in seinem Programm zur biologischen Vielfalt das Ziel gesetzt, den Biotopverbund bis 2015 zu realisieren. Bezüglich der auszuweisenden Kernflächen wird sich durch die Einbeziehung der Großschutzgebiete und Naturschutzgebiete im Freistaat die 10%-Forderung termingerecht erfüllen lassen.

Der aktuelle LEP weist eine flächendeckende Kulisse für den Biotopverbund aus, die nun-mehr durch die regionalen Planungsverbände ausgefüllt wird.


FDP

Im Leitbild des Landesentwicklungsplans wurde der Grundsatz der biologischen Vielfalt fest verankert. Wir haben uns nicht nur für den Schutz der Kulturlandschaft eingesetzt, sondern ebenso die Entwicklung eines großräumigen und übergreifenden Biotopverbundsystems festgeschrieben. Zu diesen Maßnahmen zählt die Sicherung der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume sowie die Erhaltung und Entwicklung der Quellbereiche und der Auen als Elemente der Entwicklung eines funktionstüchtigen Biotopverbundes.


SPD

Der Schutz der biologischen Vielfalt muss eines der großen Ziele der sächsischen Naturschutzpolitik sein. Dabei geht es nicht nur darum, den flächenmäßigen Anteil an Biotopen sicherzustellen, sondern es geht um deren guten Erhaltungszustand und um funktionsfähige, ökologische Wechselbeziehungen in der Landschaft.

Es sind in Sachsen erhebliche Anstrengungen notwendig, um sowohl den Erhaltungszustand der Biotope zu verbessern und damit einhergehend einen landesweiten Biotopverbund zu gewährleisten. Wie dem Umweltbericht 2012 zu entnehmen ist, sind entsprechend der Roten Liste 10 % der Arten ausgestorben, ca. 40 % der Arten sind stark gefährdet. Bei den Biotopen stellt sich die Situation ähnlich dar. Insgesamt 168 der 302 vorkommenden Biotoptypen sind gefährdet. Davon sind 34 von der vollständigen Vernichtung bedroht und 132 stark bzw. potentiell gefährdet. Das sind alarmierende Zeichen.

Das Programm zur biologischen Vielfalt im Freistaat Sachsen muss umgesetzt und gemeinsam mit den Naturschutzverbänden fortentwickelt werden. Dies gilt ebenso für die Umsetzung eines landesweiten Biotopverbundes. Neben einer ausreichenden Mittelausstattung zur Umsetzung der Zielstellungen ist vor allem eine Stärkung des Ehrenamtes notwendig. Naturschutz in Sachsen beruht im Wesentlichen auf dem Engagement der vielen ehrenamtlichen Naturschützer. Aber Ehrenamt braucht Struktur!

Eine Stärkung des Ehrenamtes im Naturschutz heißt für uns u.a. eine auskömmliche und gleichberechtigte Förderung der anerkannten Naturschutzverbände und eine Stärkung der Mitwirkungsrechte.

Mit der Novelle des Sächsischen Naturschutzgesetzes wurde zwar die „Biotopsvernetzung“ als Zielstellung in das Gesetz aufgenommen. Allerdings stehen einige gesetzliche Regelungen im klaren Widerspruch zum Naturschutz, so u.a. die Regelungen zum Biotopschutz, der Abschaffung der Vorkaufsrechte und die Abschaffung der kommunalen Baumschutzsatzungen. Durch Verkehr, Siedlung und viele andere Formen der wirtschaftlichen Landnutzung kommt es zur Zerschneidung von Biotopen. Daher spielt die Frage der Reduzierung des Flächenverbrauchs eine große Rolle ebenso wie eine stärkere qualitative Entwicklung von Verbindungsflächen. Die Förderung einer nachhaltigen Bewirtschaftung in der Landwirtschaft ist ebenfalls eine wichtige Voraussetzung, um den Bestandsrückgang der Pflanzen- und Tierarten und die Zerstörung der Lebensgrundlagen zu stoppen.


DIE LINKE

Ein Blick auf die Entwicklung der Biodiversität in Sachsen verdeutlicht Nachholbedarf u.a. an ökologischen Maßnahmen in der Landbewirtschaftung. Der Grundsatz „öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“ sollte im Rahmen der Agrar- und Naturschutzförderung konsequent angewandt werden. Wir setzen uns für Maßnahmen ein, die in Bezug auf Stärkung der Biodiversität und Stoffeintragsminderung zielführend sind und sich dabei von der guten fachlichen Praxis deutlich abheben.

Ein weiteres Handlungsfeld liegt im Zustand gefährdeter Arten, dem Erhaltungszustand der FFH-Lebensräume und FFH-Arten. Seit 2007 liegen die Fachlichen Arbeitsgrundlagen für einen landesweiten Biotopverbund im Freistaat Sachsen vor – und werden nicht umgesetzt. Dies wollen wir angehen.

Zahlreiche FFH-Gebiete sind ohne konkrete Ge- und Verbote festgesetzt worden. Auswirkungen auf die Biodiversität sind in größerem Umfang allerdings erst durch die Umsetzung der Managementpläne zu erwarten. Da jedoch kaum systematisch erfasstes Wissen über die Umsetzung dieser Maßnahmen vorliegt, sind die Aussagen darüber spärlich. Wir wollen die FFH-„Grundschutzverordnungen“ in Schutzkategorien nach nationalem Recht umwandeln.

Unsere klare Haltung ist in den Debatten um die Agrarförderung und den Landesentwicklungsplan beispielhaft deutlich geworden. Für die Wiedereinführung der in diesem Zusammenhang gut anzuwendenden naturschutz-, wasser- und forstrechtlichen Vorkaufsrechte haben wir uns als erste der Oppositionsfraktionen wiederholt eingesetzt.


Bündnis 90/Die Grünen

Ja. Nahezu ein Zehntel der einst hier noch heimischen Pflanzen-, Pilz- und Tierarten ist im Freistaat inzwischen ausgestorben. Weitere 30 bis 40 % sind vom Aussterben bedroht bzw. gefährdet.

Laut Convention on Biological Diversity (CBD 1992) hatte die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (BMU 2007) die Umsetzung eines länderübergreifenden Biotopverbundsystems auf 10 % der Landesfläche bereits bis 2010 vorgesehen.

Das Programm zur biologischen Vielfalt im Freistaat Sachsen (SMUL 2009) wiederum schreibt die »Etablierung eines landesweites Netz verbundener Biotope (Biotopverbund)« bis 2015 vor. Inzwischen hat das Jahr 2014 begonnen – und es ist in Sachsen nicht viel passiert, was tatsächlich dem Verbund isolierter Populationen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten zugutekommen kann. Auf dem Papier wären mit der Addition der NATURA-2000-Gebiete (FFH und SAP Gebiete) in Sachsen die 15% schon erreicht. Aber es handelt sich dabei oft um Flächen, die nicht rechtlich gesichert sind und nur auf dem Papier existieren.

Das bedeutet: ein solcher Biotopverbund ist weitgehend wirkungslos, mit dem die Freistaatsregierung formal die Erfüllung ihre Verpflichtungen wird nachzuweisen versuchen – ohne den Straßenbauern oder der Agrarwirtschaft irgendwelche Beschränkungen zuzumuten.

Es ist daher allerhöchste Zeit, den gesetzlichen Auftrag ernst zu nehmen.

Weil die Staatsregierung offensichtlich untätig bleibt, hat die GRÜNE Landtagsfraktion aktuell einen Antrag "Biotopverbund in Sachsen einrichten" ins Landesparlament eingebracht. http://gruenlink.de/rs9

Wir GRÜNEN wollen v.a. die FFH-Flächen mit den gefährdetsten Lebensraumtypen als Naturschutzgebiete unter Schutz stellen. Barrieren in den Wanderkorridoren von Tieren wollen wir mithilfe von mehr Grünbrücken, Amphibientunneln und ungestörten Vogelzugstrecken beseitigen.

Vielfältige Vorschläge sind in der durch die GRÜNE Landtagsfraktion beauftragten „Biodiversitätskonzeption von unten - 2012-2014 erarbeitet von 65 Naturschutzpraktikern“ http://gruenlink.de/rs7 enthalten.

Dazu wollen wir ein „Landesprogramm Biotopverbund" auflegen, das einheitliche Standards und Vorgaben für die Umsetzung des Biotopverbunds auf landesweiter, regionaler und lokaler Ebene vorgibt, nachvollziehbare auf rein naturschutzfachlichen Grundlagen beruhende Auswahlkriterien für Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselementen des Biotopverbunds festlegt, und dabei ein für die zuständigen Behörden verbindliches Verfahren zur Unterschutzstellung entwickelt. Die Kernflächen sollen mindestens als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden.

Wir wollen konkrete Projekte für:

  • „Auenverbund“ – Wiederherstellung funktionsfähiger Flussauen einschließlich Durchgängigkeit der Fließgewässer;

  • „Feuchtlebensraumverbund“ – funktionelle Verbindungen zwischen Teichlandschaften, Auen, Mooren;

  • „Kulturlandschaftsverbund“ – artenreiche Wiesen, Weiden, Heiden und anderes Offenland;

  • „Wildnisverbund“ - naturnahe Wälder mit hohem Anteil an Prozessschutzflächen.

Alle Biotopverbundelemente müssen rechtlich gesichert und notwendige Pflegemaßnahmen langfristig garantiert werden.

Das Naturschutzgesetz muss Vorgaben machen, in welcher Art und Weise der landesweite Biotopverbund in der Landschaftsplanung (z.B. in den Landschaftsrahmenplänen festzuschreiben ist.

In vielen Fällen ist dabei Flächeneigentum die Voraussetzung für die Umsetzung wirkungsvoller Naturschutzmaßnahmen, die profitorientierten Landnutzungen entgegenstehen. Es ist notwendig, besonders hochwertige Naturschutzflächen als öffentliches Eigentum zu sichern. Dies gilt besonders dort, wo die Politik vor strengen Schutzvorschriften zurückschreckt - beispielsweise in NATURA-2000-Gebieten und beim landesweiten Biotopverbund.


Wirklich nachhaltige Forstwirtschaft schließt nach unserer Auffassung auch nutzungsfreie Bereiche ein - als Referenzflächen für die Forstwirtschaft ebenso wie als Refugien für darauf angewiesene Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Sachsen braucht dringend ein Netz von Prozessschutzflächen, was über die wenigen großen nutzungsfreien Schutzgebiete und die gerademal acht kleinen Naturwald­zellen deutlich hinausgeht. Dieses Totalreservatsnetz sollte auf den bereits vor 15 Jahren publizierten fachlichen Grundlagen (LFUG 1999) aufbauen und einen wesentlichen Bestandteil des landesweiten Biotopverbundes bilden. Wir GRÜNEN wollen mindestens 5 % der sächsischen Wälder als Prozessschutzflächen für eine natürliche Waldentwicklung sichern. Der Staatsbetrieb Sachsenforst muss hier seiner Vorbildrolle gerecht werden und als öffentliche Einrichtung einen überdurchschnittlichen Anteil der Prozessschutzflächen gegenüber den Privatwäldern ausweisen. Dies ist in den Grundsätzen von Sachsenforst verbindlich festzulegen.


Die Schaffung der Grundlagen für einen landesweiten Biotopverbund muss von kompetenten Experten aus Naturschutzpraxis und -wissenschaft unterstützt werden. Dies gilt umso mehr, als SMUL und LfULG seit der Veröffentlichung der »Fachlichen Arbeitsgrundlagen« (LfULG 2007) an­scheinend kaum Fortschritte auf diesem Feld gemacht haben. Wir GRÜNEN fordern deshalb einen Fachbeirat zu schaffen, dem nichtbehördliche, möglichst regional verankerte Naturschutz-Fachleute angehören. In mindestens monatlichen Abständen müssen die zuständigen Abteilungen von LfULG und SMUL ihren Arbeitsstand zur Diskussion stellen.

Die Arbeit des Expertengremiums ist zu honorieren. Bis spätestens 2015 müssen die landesweiten Planungen abgeschlossen sein.


AfD

Die AfD setzt sich für einen effizienten Naturschutz in Sachsen ein, der insbesondere die Sicherung seltener natürlicher Lebensräume beinhalten muss. Möglichkeiten zum Biotopverbund sollten dabei entsprechend der bereits vorliegenden Biotopverbundplanung genutzt werden. Eine konkrete Festlegung auf einen prozentualen Anteil der Landesfläche enthält unser Programm nicht.



Bewertung BUND:

CDU

FDP

SPD

DIE LINKE

B90/Grüne

AfD

Antworten Wahlprüfstein Nr. 6

Befürworten Sie den Hochwasserschutz nicht länger auf ausschließlich oder weitgehend technischem Wege zu verfolgen, sondern den Gewässern mehr Raum in der Fläche zu geben?


CDU

Nein.

Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass die Umsetzung der nach 2002 erstellten flächendeckenden Hochwasserschutzkonzepte für Gewässer erster Ordnung und die Bundeswasserstraße Elbe für einen angemessenen öffentlichen Hochwasserschutz im Freistaat Sachsen eine Generationenaufgabe ist und bleibt, die weiterhin mit hoher Priorität voranzutreiben ist. Dabei sind sowohl der technische, wie auch der natürliche Hochwasserschutz zu berücksichtigen.

Die oft verwendete Aussage „Gebt den Flüssen mehr Raum!“ ist aus unserer Sicht aber nicht „Die Antwort“ auf das Problem der Hochwasservorsorge in unserer dicht besiedelten sächsischen Kulturlandschaft. Es handelt sich vielmehr um einen sehr komplexen Zusammenhang, der den technischen und den natürlichen Hochwasserschutz in gleicher Weise berücksichtigt.

Die bisher getroffenen Maßnahmen haben sich aus unserer Sicht bewährt. Beim letztjährigen Hochwasser hat sich gezeigt, dass die Maßnahmen dort, wo sie schon getroffen werden konnten, den Zweck erfüllt haben.


FDP

Der Hochwasserschutz muss sich zukünftig sowohl aus technischen wie aus natürlichen Bausteinen zusammensetzen. Der Ausbau der Polder bei entsprechender Entschädigung der Landeigentümer, Aufforstung der Wälder zum Zwecke der Wasserspeicherung und gebündelte Renaturierung nach den Vorgaben des neuen Naturschutzgesetzes vermögen die Absorptionsfähigkeit der Böden zu erhöhen. Gleichwohl muss in Städten und dicht besiedelten Regionen in Flussnähe weiterhin technischer Hochwasserschutz Einsatz finden.


SPD

Nachhaltiger Hochwasserschutz bedarf einer Balance zwischen natürlichen und technischen Hochwasserschutzmaßnahmen.

Der Freistaat Sachsen hat in den vergangen Jahren ein zu starkes Gewicht auf technischen Hochwasserschutz gelegt. Unser Ziel ist es, Flächen für den natürlichen Hochwasserschutz zu sichern und wiederherzustellen. Dies geht nur im Zusammenwirken mit den forst- und landwirtschaftlichen Nutzern und Eigentümern dieser Flächen. Dabei geht es zum einen um angepasste Landnutzung, aber es geht auch um die Bereitstellung von Flächen im Hochwasserfall. Daher werden wir die Errichtung eines Entschädigungsfonds für Landwirte prüfen. Maßnahmen der Deichrückverlegung und die Durchsetzung eines konsequenten Bebauungsverbotes in festgesetzten Überschwemmungsgebieten gehören aber ebenso dazu. Geprüft werden sollte ebenfalls die Etablierung eines länderübergreifenden Auenprogramms, auch unter Mitwirkung der anerkannten Naturschutzvereinigung.

Bei der Gewässerpflege und dem Hochwasserschutz brauchen wir großräumliche Strukturen, die eine Betrachtung der hydrologischen Zusammenhänge eines gesamten Gewässereinzugsgebietes ermöglichen. Damit sich Kommunen, die für die Pflege der Gewässer 2. Ordnung zuständig sind, zu derartigen Gewässerunterhaltungsverbänden bzw. Wasser- und Bodenverbänden zusammenschließen können, bedarf es einer Anschubfinanzierung durch den Freistaat und einer rechtlichen Grundlage, die Finanzierung langfristig sicherstellt.


DIE LINKE

Der Freistaat Sachsen braucht endlich ein gewässerübergreifendes Denken, eine flusseinzugsgebietsbezogene Bewirtschaftung, um die Verantwortung für Deiche, Talsperren, Rückhaltebecken und Gewässerpflege zusammen zu denken und wahrzunehmen. Bislang herrschen hier zerstückelte Zuständigkeiten: für die Gewässer 1. Ordnung ist der Freistaat, für die Gewässer 2. Ordnung die Kommunen zuständig.

Oftmals fehlen gerade kleinen Gemeinden Kraft und Know-how für eine sachgerechte Gewässerbewirtschaftung. Aber auch einsame Entscheidungen auf kommunaler oder staatlicher Ebene soll es nicht mehr geben: Umweltverbände und Bürgerinitiativen sind in die Planungen rechtzeitig einzubeziehen. Hochwasserschutz-Maßnahmen gehen alle an – und müssen demzufolge auch von allen beraten werden können.

Zudem müssen bei den Konzeptionen neben den ökologischen Belangen auch die Aspekte des Grundwassers und kleinerer Gewässer bei den umzusetzenden Maßnahmen stärker mit zusammengedacht werden – wo dies sachlich geboten ist.

Die bisherige Regierung hat einen weit überwiegenden Teil der Gelder des Hochwasserschutzes in die seiner Obhut unterstehenden Gewässer 1. Ordnung gesteckt; die seit 2007 versprochene „Überprüfung der Baugebiete in Überschwemmungsgebieten“ erwies sich als folgenloser Papiertiger.

Bereits im Oktober 2010 gab es auf unsere Initiative hin einen gemeinsamen Antrag von den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN im Sächsischen Landtag mit folgenden Eckpunkten:

- Die zunehmende Bodenversiegelung muss gestoppt werden, die Entsiegelung nicht mehr benötigter Gebäude und Infrastruktur muss vorangetrieben werden – nicht allein im Interesse des Hochwasserschutzes,

- Hochwasserschutzmaßnahmen und ökologische Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie müssen verknüpft werden,

- Dezentralen Hochwasserschutz muss als wirksame Hochwasservorsorge vorangetrieben werden,

- Kompetenzen müssen gebündelt werden, Flussgebiete müssen übergreifend betrachtet werden, Maßnahmen zwischen Ober- und Unterliegern abgestimmt werden,

- wir haben erkannt, dass viele Gemeinden aus finanziellen Gründen ihren Pflichten nicht nachkommen können, deshalb müssen Wege gefunden werden, wie die anstehenden Aufgaben gelöst werden können,

- den Gemeinden, die ihre Aufgaben nicht erfüllen können, müssen fachliche, personelle oder finanzielle Unterstützung erhalten.

Der Antrag wurde von der Koalitionsmehrheit abgelehnt.


Bündnis 90/Die Grünen

Ja. Die vergangenen Jahre zeigten eine klimabedingte Häufung von Extremwetterereignissen, insbesondere von regionalen Starkregenfällen und Hochwasser. Sowohl die Berichte des Weltklimarates der Vereinten Nationen als auch die Analyse des Landesamtes für Umwelt und Geologie machen deutlich, dass in den nächsten Jahren mit einer Zunahme von Extremwettereignissen zu rechnen ist.

Mauern und Dämme immer nur höher zu bauen, hilft nicht weiter. Zu schnell abfließende Niederschläge tragen zu gefährlich hohen Wasserständen flussabwärts bei. Wir wollen eine Neuausrichtung hin zu Hochwasserschutz auf der gesamten Fläche und einer Anpassung der menschlichen Nutzung von Bach- und Flussauen.

In Sachsen findet derzeit weder Retentionsraumausgleich statt, noch werden ausreichend neue Rückhalteflächen geschaffen. Umgesetzt werden vorrangig technische Maßnahmen wie der Deich- und Mauerbau. Schwerpunkt aller künftigen Maßnahmen muss der ökologische Hochwasserschutz werden, alle Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes sind mit dem ökologischen Gesamtgefüge abzustimmen.


Wir GRÜNEN wollen, wo möglich, große Auenflächen, die heute hinter dem Deich hochwasserfrei liegen, wieder mit dem Fluss verbinden, um damit für den Hochwasserschutz zur Verfügung zu stehen. Dieser Hochwasserschutz soll gezielt vor allem den besiedelten Bereichen entlang der Flüsse, also Städten, Dörfern, Industrieansiedlungen und anderen Siedlungsbereichen dienen.


Nach dem Hochwasser 2002 wollte Sachsens Staatsregierung ursprünglich 49 Deichrückverlegungsmaßnahmen und Polder mit einem Flächengewinn von jeweils mindestens fünf Hektar umsetzen. Diese Maßnahmen hätten eine Gesamtfläche in Sachsen von 7.500 Hektar umfasst. 2012 gab Umweltminister Kupfer auf GRÜNE Nachfragen hin zu, dass inzwischen nur noch 34 Maßnahmen relevant seien. Damit reduziert sich der potenzielle Flächengewinn für die Flüsse bei Hochwasser von 7.500 auf nur noch 5.000 Hektar. Seit 2002 sind bisher heute ohnehin nur zwei der ursprünglich 49 geplanten Maßnahmen mit einem Flächengewinn von 111 Hektar (1,5 Prozent) der ursprünglich geplanten 7.500 Hektar Überschwemmungsflächen realisiert worden. Dieses Verzögern wichtiger Maßnahmen ist kein Zufall: Insgesamt wurden seit 2002 530 Millionen Euro für realisierte sächsischen Hochwasserschutzmaßnahmen ausgegeben, davon allerdings nur 5 Millionen Euro (weniger als 1 Prozent) in die Schaffung von Überschwemmungsflächen investiert. Großzügige Ausgleichszahlungen für Ertragsausfälle im Überschwemmungszeitraum für die Be­sitzer dieser Flächen kommen die Steuerzahler um ein Vielfaches billiger als der vorrangige Fokus auf technischen Hochwasserschutz und Folgeschäden der Überschwemmungen.

Wir GRÜNEN verlangen eine Überarbeitung der Hochwasserschutzkonzepte in Sachsen. Das WWF-Auen-Institut am Karlsruher Institut für Technologie wurde von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag mit einer Studie zur ökologischen Überprüfung des Hochwasserschutzkonzepts des Freistaates Sachsen beauftragt. Im Fokus stand die Überprüfung der ursprünglich geplanten Deichrückverlegungsmaßnahmen. Dabei wurde untersucht, inwieweit der vorbeugende Hochwasserschutz in Sachsen die technischen Lösungen ergänzen oder eventuell auch ersetzen kann.

Die Studie zeigt, dass beispielsweise an der Elbe in Sachsen nur noch ein Drittel der ursprüng­lichen Auenflächen existiert. Darüber hinaus wurden Vorschläge zur Schaffung von mehr Überflutungsflächen in Sachsen vorgelegt. Diese umfassen 17 neue Überflutungsgebiete - allein an den vier Flüssen Elbe, Zwickauer Mulde, Freiberger Mulde und (vereinigte) Mulde - mit einer Gesamtfläche von insgesamt 3.428 Hektar in ehemaligen Flussauen.

Teil 1 und 2 der GRÜNEN Studie zur ökologischen Überprüfung der Hochwasserschutzstrategie des Freistaates Sachsen finden sich hier:

http://gruenlink.de/rs3 http://gruenlink.de/rs4


Wir GRÜNEN fordern ein Gesamtkonzept beginnend bei den Hochwasserentstehungsgebieten, nachfolgend den Gewässern 2. Ordnung und erst am Ende bei den Gewässern 1. Ordnung Maßnahmen festlegt. Die Fluss-Einzugsgebiete werden weiter über immer neue Gräben oder Drainagen entwässert, damit verlieren Wiesen, Wälder, Sümpfe und Moore weiter ihre natürliche Schwammfunktion. Auch Eigenvorsorge ersetzt nicht das zwingende gemeinsame Wirken der Gemeinden und des Freistaats. Für die Gewässer 2. Ordnung sind zwar die Kommunen zuständig. Doch verfügen vor allem die Kleineren weder über die personellen und fachlichen Kapazitäten noch die finanziellen Mittel, um den Hochwasserschutz entlang dieser Flüsse gewährleisten zu können. Die Koordinierung des Flutschutzes für Gewässer 1. und 2. Ordnung durch den Freistaat ist daher dringend nötig.

Die Wiederherstellung des natürlichen Wasserrückhaltevermögens des Bodens ist auf den Eigentumsflächen des Freistaates und durch Flächentausch zu beschleunigen. Im Sächsischen Wassergesetz wollen wir Vorkaufsrechte für Freistaat und Kommunen zum Schaffen von Überschwemmungsflächen und zur Umsetzung von Deichrückverlegungen wieder einführen. In hochwassergefährdeten Gebieten soll das Baurecht geändert werden, um neue Wohn- und Gewerbegebiete dort grundsätzlich auszuschließen.

Wir GRÜNEN wollen Maßnahmen zur dezentralen ortsnahen Versickerung und Regenwasserrückhaltung auf den Grundstücken fördern. Städtische Auen sind als naturbelassene Erholungsgebiete, als Frischluftschneisen und als Überschwemmungsflächen zu nutzen.

Kommunen und Privatpersonen müssen bei der Verlagerung von Wohn- und Gewerbenutzung aus mehrfach überfluteten Bereichen und beim Rückbau von Infrastruktur in besonders gefährdeten Gebieten unterstützt werden. Dazu schlagen wir die Einrichtung eines Fonds zur Förderung der privaten Eigenvorsorge vor. Die Ausweisung von Hochwasserentstehungsgebieten durch den Freistaat Sachsen stellt zwar einen richtigen und wichtigen Ansatz dar, der aber auf halben Weg, nämlich nur auf dem Papier, stehen geblieben ist. Solange in den Hochwasserentstehungsgebieten weiterhin großflächiger Maisanbau und andere erosionsintensive Bewirtschaftungsformen möglich sind, werden sich auch künftig schlimme Ereignisse wie 2013 wiederholen.


AfD

Die Hochwasserschutzpolitik des Freistaates Sachsen muss in Zukunft mehr auf einen natürlichen Hochwasserschutz setzen. Dazu muss der Wasserrückhalt in den Land- und Forstwirtschaftsflächen der Hochwasserentstehungsgebiete gestärkt werden. In den Auen müssen den Flüssen größere Überschwemmungsgebiete zur Verfügung stehen. Der teure und unterhaltungsaufwendige technische Hochwasserschutz sollte sich vor allem auf hochwertige Schutzgüter wie Siedlungsgebiete konzentrieren. Insbesondere landwirtschaftliche Nutzflächen in Flussauen müssen auch für den Hochwasserschutz zur Verfügung stehen. Des Weiteren sollte ein länderübergreifender Maßnahmenkatalog für alle betreffenden Flussanrainer erarbeitet werden.



Bewertung BUND:

CDU

FDP

SPD

DIE LINKE

B90/Grüne

AfD


Antworten Wahlprüfstein Nr. 7

Befürworten Sie die Rücknahme des Baum-ab-Gesetzes, welches Bäume auf Privatgrundstücken weitgehend schutzlos stellt?


CDU

Nein.

Die Koalitionsfraktionen CDU und FDP haben mit einer Änderung im Landesumweltrecht Baumfällungen auf Privatgrundstücken entbürokratisiert. Das Gesetz trägt sowohl den Interessen der Grundstücksbesitzer, des Baumschutzes als auch des Bürokratie-Abbaus Rechnung. Dem Bürger wird damit ein Vertrauen in sein Handeln und mehr Entscheidungsmöglichkeit über sein Eigentum zurückgegeben.

Künftig sollen auch weiterhin auf bebauten Grundstücken alle Bäume gefällt werden, deren Stammumfang nicht größer ist als ein Meter, gemessen in ein einem Meter Stammhöhe. Ausgenommen sind Baumarten, die im Bundesnaturschutzgesetz (§ 44, Abs. 1. Nr. 4 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Nr. 14) benannt sind. Das sind in Sachsen die Eibe und die Zwergbirke. Demgegenüber dürfen Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbene Bäume immer gefällt werden. Für diese Bäume gilt die 1,0-Meter-Grenze nicht. Neu ist auch, dass Kleingärten (im Sinne des Bundeskleingartengesetzes) vom Geltungsbereich kommunaler Baumschutzsatzungen künftig ausgenommen sind.

Unsererseits sind dazu keine Änderungen geplant.


FDP

Die FDP als Initiator der Gesetzesinitiative zur Vereinfachung des Landesumweltrechts ist seit jeher der Auffassung, dass es – mit Ausnahme geschützter Arten – möglich sein muss, Bäume auf dem eigenen Grundstück ohne behördliche Genehmigung zu fällen. Der verantwortungsvolle Umgang mit dem Eigentum muss für jeden Hausbesitzer die Möglichkeit eröffnen, seinen Garten und sein Grundstück nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Zudem weiß jeder Haus- und Grundstückseigentümer selbst, welchen Wert die Bäume auf seinem Grundstück darstellen. Ihm zu unterstellen, er könne damit nicht verantwortungsvoll umgehen, widerspricht unserer liberalen Auffassung von einem freiheitlichen Staat. Unnötige staatliche Vorschriften und überbordende Bürokratie lehnen wir ab. Die Vereinfachung von Baumfällungen haben sich auch unter praktischen Gesichtspunkten bewährt und der von den Kritikern heraufbeschworene Kahlschlag ist ausgeblieben. Einer Rücknahme des Gesetzesänderung wird die FDP nicht zustimmen.


SPD

Trotz erheblicher naturschutzrechtlicher und verfassungsrechtlicher Bedenken haben die Regierungsfraktionen der CDU und FDP im Jahr 2010 die kommunalen Baumschutzsatzungen de facto abgeschafft. Die SPD hat sich gegen eine entsprechende Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes ausgesprochen. Diese neue Regelung führte zu Unsicherheiten beim Bürger und zu rechtswidrigen Baumfällungen. Denn viele Bürgerinnen und Bürger wissen nicht, ob es sich um einen Baum handelt, der unter Naturschutz steht.

Wie die Erfahrungen der Kommunen seit 2010 zeigen, führte der geänderte Paragraf § 22 SächsNatSchG (alt) bzw. § 19 (neu) nicht zu einer Entbürokratisierung im Zusammenhang mit der Umsetzung kommunaler Baumschutzsatzungen, sondern zu erhebliche Risiken bzw. Rechtsunsicherheiten für die Grundstückseigentümer, einen erhöhten Aufwand in den Kommunalverwaltungen sowie vermehrte und unrechtmäßige Baumfällungen. Die Baumbestände in Sachsens Kommunen und Gemeinden müssen geschützt werden. Dazu braucht es kommunale Baumschutzsatzungen, die für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar sind und die Kommunen entlasten.


DIE LINKE

Wiederholt und frühzeitig haben wir – unter anderem in einem eigens dazu von der Fraktion DIE LINKE in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf – die Unsinnigkeit der Regelung kritisiert.

Wir halten die Baumschutzsatzungen der Gemeinden für eine gute und für die Bevölkerung nachvollziehbare Regelung. Die von CDU/ FDP begehrte „Vereinfachung“ durch das Verbot gemeindlicher Baumschutzsatzungen ist nicht eingetreten – das Gegenteil ist der Fall. Wir setzen uns dafür ein, dass die Beschneidung der Rechte der Gemeinden, selbst zu bestimmen, wie viel Baumschutz für sie jeweils angezeigt ist, künftig unterbleibt.


Bündnis 90/Die Grünen

Ja. Dieses Gesetz ist aus unserer Sicht ein unzulässiger Eingriff in die kommunale Selbstver­waltung.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen wollen die kommunale Selbstverwaltung beim Baumschutz wieder herstellen. Die Städte und Gemeinden sollen die Bäume grundsätzlich über eigene Baumschutzsatzungen schützen. Die Gesetzesänderung durch CDU und FDP führte eben nicht, wie von der Staatsregierung angenommen, zur Verwaltungsvereinfachung und zum Bürokratieabbau. Das beschlossene 'Baum-Ab-Gesetz' hat die kommunalen Baumschatzsatzungen verheerend geschwächt. Die Erfahrungen aus den verschiedensten Kommunen in Sachsen zeigen, dass sich der Baumbestand verringert. Ersatzpflanzungen finden kaum noch statt. Dies betrifft sowohl die untermäßigen Bäume – unter 1 Meter Stammumfang – als auch bestimmte Baumarten. Hier möchten wir insbesondere auf die Weide hinweisen, die gerade für unsere Imker eine besondere Bedeutung im Frühling hat.

Zudem zeigt sich, dass häufig Bäume mit einem Stammumfang von bis zu 1 Meter willkürlich gefällt werden, damit dieser Baum ja nicht einmal unter die Baumschutzsatzung fällt.

Vor dem Hintergrund der möglichen CO2-Bindung durch Bäume, der Staubbindung durch Laubbäume und der Verbesserung des Kleinklimas ist ein Baumbestandsrückgang aus meiner Sicht wohl kaum ein Beitrag zum Klimaschutz, zu dem sich die Staatsregierung wie auch die Bundes­regierung bekannt hat. Zusätzlich hat sich gegenüber 2008 die Anzahl der Baumfällungen auf den Liegenschaften des Freistaates Sachsen mit der Begründung der Verkehrssicherung fast verdreifacht. Während die Zahl der Fällungen in den vergangenen Jahren stetig und drastisch gestiegen ist, nahm der prozentuale Anteil der Fällungen, die mit Baumgutachten durchgeführt wurden, immer mehr ab. Sächsische Staatsbetriebe wie die Landestalsperrenverwaltung (LTV) und das Sächsische Immobilien- und Baumanagement (SIB) sind selbst ein schlechtes Vorbild für private Grundstücksbesitzer, wenn sie zunehmend Bäume präventiv fällen, ohne konkrete Untersuchung des Baumzustandes. Das sind verheerende Aussichten für trockenere und heißere Sommermonate. Ausführlichere Infos zum Thema auf der GRÜNEN Webseite: http://www.baumschutz-sachsen.de


AfD

Für den Schutz alter Baumbestände ist es von großer Bedeutung, dass insbesondere die öffentliche Hand vorbildlich agiert. Solange bei kommunalen und staatliche Bauvorhaben kein effektiver Baumschutz gewährleistet ist und praktiziert wird, sollten die Bürger nicht mit neuen Gesetzen bevormundet werden.



Bewertung BUND:

CDU

FDP

SPD

DIE LINKE

B90/Grüne

AfD

Antworten Wahlprüfstein Nr. 8

Befürworten Sie konkrete Maßnahmen in der Wirtschaftsförderung, um die sächsische Wirtschaft für eine Zeit mit halbiertem Ressourcenverbrauch bis etwa 2050 und mit wenig (oder keinem) Wirtschaftswachstum fit zu machen?


CDU

Die Wirtschaft des Freistaates Sachsen wird auch die kommenden Jahre wachsen. Gleichwohl gilt es den Ressourcenverbrauch auch unter dieser Maßgabe zu minimieren. Hier unterstützen wir Maßnahmen von Unternehmen wie die Minimierung des eigenen Ressourcenverbrauchs und die Nutzung von Recyclingmöglichkeiten. Eine grundsätzliche Halbierung des Ressourcenverbrauchs bei gleichzeitigem Verzicht auf Wirtschaftswachstum sehen wir als wenig sinnvolle Strategie an.


FDP

Wir befürworten alle freiwilligen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Verringerung des Ressourcenverbrauchs sowie für ein betriebliches Umweltmanagement. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit bei bestmöglichem Umweltschutz sowie schonender Umgang mit Ressourcen sind für uns entscheidende Kriterien einer zukunftsorientierten Energiepolitik. Dabei setzen wir auch im Rahmen der Wirtschaftsförderung auf Anreize und technologieoffene Forschungsförderung. Wir gehen im Übrigen nicht davon aus, dass ein effizienter Ressourcenverbrauch dazu führt, dass es kein Wirtschaftswachstum mehr geben wird.


SPD

Die SPD setzt auf einen Paradigmenwechsel von quantitativem hin zu qualitativem Wachstum. Wir wollen die politischen Weichen in Sachsen in Richtung einer aktiven Wirtschaftspolitik stellen, die auf qualitatives Wachstum setzt. Es muss gelingen, Wachstum und Ressourcenverbrauch voneinander zu entkoppeln. Zentrale Elemente für qualitatives Wachstum sind Investitionen in die regionale Wirtschaftsstruktur, Innovationen, Forschung und Bildung. Dazu gehören auch geeignete Anreizsysteme in der Investitions- und Wirtschaftsförderung, die diese Ausrichtung aktiv unterstützen.

Im Mittelpunkt unserer sozialen und ökologischen Industriepolitik steht die Modernisierung der Wirtschaft im Sinne einer nachhaltigen Produktion und Entwicklung. Nur so können wir sowohl wirtschaftliche Dynamik als auch ökologische Vernunft ermöglichen.

Der scheinbare Gegensatz zwischen Wirtschafts- und Umweltpolitik muss im Freistaat Sachsen überwunden werden. Energie- und Ressourceneffizienz müssen dabei zum bestimmenden sächsischen Markenkern werden. Das heißt: Unterstützung bei der Herstellung von umweltschonenden Produkten, Produktionsweisen und Dienstleistungen und die gezielte Nachfrageförderung durch die Initiativen der öffentlichen Hand, z. B. durch eine intensive Nutzung der Gebäudesanierung.

Wir wollen ein neues Vergabegesetz, welches stärker an Qualität und der strikten Einhaltung der Tariftreue ansetzt als an reinen Kostenfaktoren. Dabei sollten auch ökologische Kriterien wie z. B. Lebenszyklus stärkere Beachtung finden. In diesem Zusammenhang sollten die Mittel der neuen EU-Förderperiode zum Ziel der CO2-Reduktion dafür eingesetzt werden, Mittelständler zu unterstützen, ihren Energieverbrauch weiter zu reduzieren, indem Beratungsleistungen ausgebaut und Effizienzmaßnahmen finanziell gefördert werden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere im Solarbereich, sowie die weitere Förderung der Gebäudesanierung sind weiter fortzusetzen, denn sie kommt vor allem dem heimischen Mittelstand zu gute und sichert die Wertschöpfung vor Ort. Auch im Bereich der energetischen Gebäudesanierung gibt es noch viel Potential im Freistaat zu erschließen – auch hier wollen wir die sächsische Mittelständler aktiv unterstützen, ihren Energieverbrauch weiter zu reduzieren, indem Beratungsleistungen ausgebaut und Effizienzmaßnahmen stärker gefördert werden.

Deshalb setzen wir auf eine wirkliche Energie- und Rohstoffeffizienzoffensive: Wir setzen vor allem Effizienztechnologien, Erneuerbare Energien, Materialwirtschaft sowie Rohstoffrecycling – allein im verarbeitenden Gewerbe sind ca. 50 % der Produktionskosten Rohstoff- und Energiekosten. Bei einer Einsparung von einem Prozent in diesem Bereich wäre das eine spürbare Entlastung des sächsischen Mittelstandes von über 80 Millionen Euro.


DIE LINKE

In unserem Wahlprogramm heißt es dazu: „Klimaschutz und Energiewende sind kein Selbstzweck. Die immer sichtbarer werdende Ressourcenknappheit erfordert ein Umdenken und mittelfristiges Finden von tragfähigen Strukturen und Strategien zum Umgang mit Rohstoffen und Energie, die bereits kurzfristig praktische Folgen nach sich ziehen müssen.“

„Weiter so“ ist in der Energie- und Ressourcenfrage damit für uns keine Option. Klar ist, dass ein Ausstieg aus den fossilen Energiequellen Kohle und Öl und ein Umstieg in die erneuerbaren Energien nicht über Nacht geschehen können. Hierzu braucht es eine klare Richtung, ein belastbares Handlungskonzept, das die Potenziale vor Ort fundiert einschätzt, verlässliche energiepolitische Rahmenbedingungen, ein beherztes Zupacken mit der nötigen Finanzausstattung und dem nötigen Gestaltungswillen – all dies fehlt bislang.

Zentrales Problem ist die im Osten generell dünne Eigenkapitaldecke der Bevölkerung, die eine allein bürgerInnenfinanzierte Energiewende – wenn wir es zunächst auf diesen Teilaspekt der Frage reduzieren - in Sachsen als Illusion erscheinen lässt. Hier können kommunale Stadtwerke und Energiegenossenschaften - gegebenenfalls mit staatlicher Unterstützung - jedoch eine große Hilfe sein. Kommunale Strukturen, die die Verteilnetze in ihre Hand bringen und als kommunal bestimmte Unternehmen die gesamte Ver- und Entsorgungssparte bewirtschaften, scheinen derzeit die beste Ausgangslage für die zu lösenden Aufgaben zu bieten.

Bezogen auf die Landwirtschaft bspw. bedeutet das für uns: Es ist anzunehmen, dass nach 2020 die Fördermittel deutlich spärlicher ausfallen werden. Insofern ist es erforderlich, in dieser Förderperiode langfristig tragbare, sinnvolle und durchhaltbare Strukturen zu schaffen und gezielt zu fördern. Dabei sind regionale Verarbeitungskapazitäten und Vermarktungswege durch gezielte Investitionen zu stärken. Investitionen in landwirtschaftliche Tierhaltung sind nicht am Limit des derzeit gesetzlich Zulässigen zu fördern, sondern vorausschauend und an den tatsächlichen Lebensbedürfnissen der Tiere orientiert.

Deshalb wollen wir gezielt hier Investitionen, insbesondere in Forschung und Bildung sowie den sozial-ökologischen Umbau der Wirtschaft fördern. Die Herausforderungen einer nachhaltigen Rohstoff- und Energieversorgung sind für den Freistaat Sachsen Aufgaben von höchster politischer und wirtschaftlicher Priorität. Mit den landespolitischen Kompetenzen für die Raumordnung, das Baurecht und das Kommunalrecht sowie mit einer neuen regionalisierten Mittelstandsförderung kann die sächsische Politik die Entwicklung aktiv vorantreiben. Hier wollen wir den Freistaat Sachsen zum Vorreiter machen und somit dauerhaft seine Wettbewerbsfähigkeit ausbauen zum Wohle der heimischen Wirtschaft und um faire Bedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen.

Wir fordern daher:

- Die verbindliche Aufnahme von Zielen zur Energie- und Ressourceneinsparung und dahingehende Anpassung des staatlichen Ordnungsrahmens in Sachsen.

- Die Verankerung von Effizienzzielen als Voraussetzung für die Unternehmensförderung mit Mitteln der öffentlichen Hand.

- Die Beachtung von Lebenszykluskosten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie bestmögliche Energie- und Ressourceneffizienz vorzuschreiben.


In zwei Anträgen legt die Fraktion DIE LINKE im Landtag zudem besonderes Augenmerk auf die Primär- und Sekundärrohstoffwirtschaft in Sachsen, der nach unserer Auffassung zukünftig eine bedeutendere Rolle zukommen muss.


Bündnis 90/Die Grünen

Ja.

Wir müssen auch in Sachsen unseren Ressourcenverbrauch absolut reduzieren.

In der Frage der Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltverbrauch liegt die Herausforderung in der absoluten Reduktion des gegenwärtigen Ressourcenverbrauchs. Dies ist nur mit einer konsequenten Politik des ressourcenverminderten Wirtschaftens und einem Überdenken unserer Konsumgewohnheiten und Lebensstile möglich. Wir wollen diesen individuellen und gesellschaftlichen Wandel der Lebensstile fördern, indem wir uns für umweltfreundliche Mobilität einsetzen, Energiesparen belohnen und die ökologisch-regionale Erzeugung von Lebensmitteln voranbringen.

Die billigste und umweltfreundlichste Energie ist die, die nicht verbraucht wird. Deshalb wollen wir GRÜNEN Energieeffizienz und Energiesparen endlich zu Schwerpunkten der sächsischen Energiepolitik machen. Mit einem Landesplan zur Ressourcen- und Energieeffizienz können wir auch die sächsischen Unternehmen von steigenden Preisen für knapper werdende Rohstoffe und fossile Energieträger entlasten. In den operationellen Programmen zwischen Freistaat und EU, im Landeshaushalt und in Förderrichtlinien wollen wir die notwendigen Rahmenbedingungen für die ökologische Modernisierung der sächsischen Wirtschaft schaffen. Investitionsförderungen des Freistaates wollen wir an Kriterien der Ressourcen- und Energieeinsparung auszurichten. Dabei sind die komplette Wertschöpfungskette der Produktion und der vollständige Lebenszyklus der Produkte zu betrachten.

Wir GRÜNE werden das Thema Energieeinsparungen deshalb deutlich mehr in den Fokus rücken. Dazu ist es notwendig, den Top-Runner-Ansatz voranzubringen. Beim Top-Runner-Prinzip gibt das umweltverträglichste und effizienteste Produkt den Standard vor, den alle anderen Hersteller in vorgegebener Zeit erreichen müssen.

Wir wollen die Städte und Gemeinden aktiv darin unterstützen, kommunale Klima- und Energiekonzepte aufzustellen, Erneuerbare und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung auszubauen, die örtliche Energieversorgung und lokale Verteilnetze wieder in kommunale Hand zu nehmen und die Energieerzeugung in Bürgerhand sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zu fördern.

Durch Rohstoffeffizienz, Verbrauchsreduktion, Recycling und Förderung langlebiger, intelligent konzipierter und wiederverwendbarer Produkte wollen wir die Grundlagen für eine künftige Wirtschafts- und Produktionsweise schaffen, bei der weitestgehend kein Abfall mehr entsteht und in der die notwendigen Materialien und Wertstoffe immer besser Kreisläufen geführt werden. Mit einer Förderabgabe von mindestens zehn Prozent des Rohstoffwertes, die alle bergbaulich geförderten Rohstoffe der Bauindustrie wie Kies und Gesteine, aber auch Braunkohle und Erze umfasst, sowie einer Gebühr für die Wasserentnahme wollen wir sicherstellen, dass keine versteckte und indirekte Subventionierung des Bergbaus stattfindet.

Die so erzielten Einnahmen sollen zweckgebunden in einen öffentlich-rechtlichen Fonds überführt werden. Aus den Überschüssen des Fonds sollen Forschungs- und Anwendungsprojekte im Bereich Rohstoffeffizienz, -recycling, Substitution sowie Kreislaufwirtschaft gefördert werden.

Wir wollen eine Effizienzrevolution fördern, bei der drohende Rebound-Effekte, also der Verlust an Effizienzgewinnen durch erhöhten Verbrauch, vermieden werden. Doch Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz dürfen nicht auf den Strombereich begrenzt bleiben. Im Wärme- und Verkehrssektor müssen die großen Einsparpotentiale ebenfalls besser ausgeschöpft werden.

Der Anteil der Raumwärme/Warmwasser (inkl. Kühlung) für Haushalte und Gewerbe am Endenergieverbrauch in Sachsen beträgt ca. 35 %. Der Freistaat (geplant sind 2020 15 % weniger Energie zu verbrauchen als 2010) ist mit Bayern Schlusslicht bei den Einsparzielen bis 2020. Andere Bundesländer haben längerfristig das Ziel, bis 2050 rund zwei Drittel der Energie einzusparen ‒ Sachsen nicht.

Wir sächsischen GRÜNEN wollen deutlich ambitioniertere Energieeinsparziele in Sachsen realisieren.

Derzeit wird jährlich nur ein Prozent der Wohnungen in Sachsen energetisch saniert, das ist zu wenig. Der energetischen Sanierung von Gebäuden des Freistaates muss ein weitaus höherer Stellenwert als bisher eingeräumt werden. Dazu ist ein „Aktionsplan Sanierung“ aufzulegen, mit dem der Gebäudebestand des Freistaates in den nächsten 20 bis 25 Jahren auf einen ambitionierten energetischen Standard gebracht werden soll. Unser Ziel ist der Anstieg der jährlichen Sanierungsquote auf 3 %. Für Privatvermieter und Wohnungsgesellschaften wollen wir deshalb ein unbürokratisches sächsisches Investitionsprogramm mit einem jährlichen Volumen von mindestens 100 Millionen Euro auflegen. Dabei soll die energetische Sanierung von Mietwohnungen durch Zuschüsse gefördert werden. Die Zuschüsse sollen technikneutral für real eingesparten Kohlendioxidausstoß gezahlt werden. Das fördert die Kreativität der Handwerker, Architekten und Ingenieure.

Bislang scheiterte ein solches Programm im sächsischen Landtag stets an den Gegenstimmen von CDU und FDP.

Zur Sicherung unserer Lebensqualität muss effizienter mit Rohstoffen umgegangen werden. Wo es möglich ist, müssen endliche Ressourcen durch erneuerbare ersetzt werden.

Die Förderung von Material- und Ressourceneffizienz steigert auch die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft. Denn bei steigenden Rohstoffpreisen lohnen sich frühzeitige Investitionen. Wir wollen die dafür notwendigen Innovationen ermöglichen.

Ein wichtiges Ziel GRÜNER Wirtschaftspolitik ist die post-fossile Kreislaufwirtschaft:

Nachhaltiges Wirtschaften ist nur möglich, wenn die eingesetzten Rohstoffe über den Lebenszyklus eines Produkts hinaus wieder vollständig in den Produktionsprozess zurückgelangen und sie nicht mehr aus endlichen Reserven entnommen werden. Hierfür sind auch in Sachsen rechtliche Voraussetzungen zu schaffen. Besonders dringlich ist die Aufgabe, unsere Abhängigkeit vom Erdöl zu reduzieren. Unterschiedliche Prognosen gehen davon aus, dass das globale Ölfördermaximum – der „Peak Oil“ – in wenigen Jahren erreicht sein wird bzw. schon erreicht wurde. Der Rohstoff Erdöl wird immer knapper und durch die weltweit steigende Nachfrage teurer. Die Ausbeutung unkonventioneller Ölreserven durch sogenanntes "Fracking" kann diese Effekte nur für eine sehr kurze Dauer hinauszögern.

Wir GRÜNE lehnen "Fracking" aufgrund der großen Gefahr für unsere Umwelt ab. Auf die Erdölabhängigen Industrien kommen erhebliche Herausforderungen zu.

Auch sächsische Unternehmen sind von dieser Entwicklung betroffen, wenn wir nicht umsteuern – so z. B. die Automobilbranche, die chemische Industrie oder der Maschinen- und Anlagenbau. Die Wirtschaftspolitik des Freistaates muss Unternehmen aktiv dabei unterstützen, die Auswirkungen weiterer Ölpreissteigerung auf ihre Geschäftsmodelle zu überprüfen. Wichtig ist uns die Unterstützung der Materialforschung, um Alternativen zum Erdöl zu finden. Förder- und Kreditprogramme sollen grundsätzlich an Kriterien der Rohstoff- und Energieeffizienz gebunden werden. Im Bausektor wollen wir nicht nur das Recycling, sondern auch die Wiederverwendung geeigneter Bauteile voranbringen.


Der Umstieg auf energieeffiziente Technologien ist wichtig, aber gerade für Sachsens mittelständische Unternehmen sehr schwer, weil die notwendigen Finanzmittel kurzfristig zur Verfügung stehen müssen, die Einspareffekte sich aber erst mittelfristig einstellen. Deshalb wollen wir ein Programm für günstige Investitionskredite für Energiesparmaßnahmen in mittelständischen Unternehmen auflegen. Im Förderzeitraum 2014-2020 sollen Mittel aus dem EU-Regionalfonds verstärkt dafür genutzt werden, sächsische Unternehmen bei der Steigerung der eigenen Energieeffizienz zu unterstützen. Die lokale Wirtschaft kann so zum europäischen Ziel einer 20 % höheren Energieeffizienz bis 2020 beitragen. Das Wirtschaftsministerium muss die Unternehmen intensiver beraten, insbesondere hinsichtlich der bestehenden Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die in Sachsen noch relativ selten abgerufen werden. Wir wollen die Forschung zu Energieeffizienz und die Umsetzung ihrer Ergebnisse durch spezialisierte Transfergesellschaften fördern. Energieeffiziente und -einsparende Technologien sind zukunftsträchtig und bieten gerade einem Wirtschaftsstandort wie Sachsen mit kleinteiliger Wirtschaftsstruktur und vielen Ingenieuren große Chancen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen eine Verbundinitiative für den Bereich Energie- und Materialeffizienz auf den Weg bringen. Die großen Verwerfungen auf internationalen Märkten haben wir nicht in der Hand.

Umso entscheidender ist, was hier vor Ort in unseren Regionen passiert. Stärkung und Ausbau regionaler Wirtschaftskreisläufe und deren Vernetzung untereinander helfen sächsischen Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen, insbesondere in strukturschwachen ländlichen Regionen und während Krisenzeiten. Die besten Ideen dazu entstehen vor Ort. Deshalb wollen wir mittels Regionalbudgets die Eigenverantwortung der Regionen stärken und die AkteurInnen motivieren, selbst aktiv zu werden – überregional vernetzt und gut evaluiert.

Wir setzen uns für Regionalagenturen ein, die regionale Unternehmen vernetzen, gemeinsame Projekte initiieren, Lücken in regionalen Wertschöpfungsketten aufspüren und diese durch die Unterstützung von Neugründungen und Geschäftserweiterungen schließen helfen. Mit der Unterstützung von Regionalmarken als Marketinginstrument und zur Qualitätssicherung können wir viel erreichen.

Arbeitsplätze entstehen vor Ort und bleiben langfristig erhalten, wir werden unabhängiger von überregionalen Preisdiktaten, kurze Transport- und Arbeitswege schonen Kosten und die Umwelt, Regionen und ihre regionale Marken schaffen Identität. Ihren Beitrag für regionale Wirtschaftskreisläufe können auch Regionalgeld-, Handels- und Tauschnetze schaffen.

Eine nachhaltige, soziale und ökologische Politik zählt auch bei der öffentlichen Beschaffung und Vergabe. Deshalb wollen wir ein Vergabegesetz einführen, das Umwelt- und Sozialstandards konsequent anwendet und die Effizienz öffentlicher Ausgaben des Freistaates Sachsen und seiner Kommunen sichert. Umwelt- und Energieeffizienzkriterien, die Verringerung von Ressourcenverbrauch und geringere Entsorgungskosten sollen Maßstab öffentlicher Beschaffung werden. Das vordergründig billigste Angebot ist nicht unbedingt das wirtschaftlichste.


AfD

Der sparsame Umgang mit natürlichen Ressourcen wird die große Herausforderung des 21. Jahrhunderts sein. Die in diesem Zusammenhang notwendigen Innovationen sind Herausforderung und Chance für sächsische Hochschulen und Unternehmen. Deshalb sollte die Ressourceneffizienz in der Forschung und Lehre an sächsischen Hochschulen gezielt unterstützt werden, insoweit es die Ausgestaltung der relevanten Studiengänge betrifft. Sächsische Unternehmen können bei der Entwicklung und Vermarktung ressourcenschonender Produkte und Technologien gefördert werden.



Bewertung BUND:

CDU

FDP

SPD

DIE LINKE

B90/Grüne

AfD



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